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Grundsteuer für Ausländer

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    Grundsteuer für Ausländer

    Hallo

    Ich habe in Berlin studiert, und war dort hauptgemeldet und habe vom Bundeszentralamt für Steuern eine lebenslang gültige persönliche Identifikationsnummer erhalten. Ich besitze in Brandenburg ein Gartengrundstück, bin aber nicht mehr in Deutschland hauptgemeldet.
    Ich habe zuerst versucht mich bei Elster, ohne persönliche Identifikationsnummer anzumelden, hatte aber unter den Menüpunkten nicht die Möglichkeit die Formulare für die Grundsteuer auszufüllen! Deswegen habe ich das Konto gelöscht und mich mit meiner lebenslang gültigen deutschen persönlichen Identifikationsnummer angemeldet.
    Bei dem Versuch, mich anzumelden, erhielt ich folgende Fehlernachricht:


    Fehler
    082005225: Die Bearbeitung ist gescheitert aufgrund Ihrer vorliegenden Meldedaten. Bitte wenden Sie sich an die in Ihrem Land für die Betreuung von ELSTER zuständige Stelle. Eine Aufstellung finden Sie im Info-Assistenten. Sollten Sie aus dem Ausland im Rahmen der Registrierung einen Antrag auf das Abrufen von Bescheinigungen gestellt haben, kann der Antrag bei einer Zertifikatsdatei technisch nicht umgesetzt werden. Bitte registrieren Sie sich hierfür mit "Sicherheitsstick".
    Exception UID: 9bf5bn-n69z93
    Weitere Infos erhalten Sie in unserem Chat
    Session Ticket: ep22214eabxe5v04s7vfmj7b8ucp2kek


    Beim Chat wählte ich unter Betreff die Option Fehlernummer und wollte Eva mitteilen, dass ich nicht mehr in Deutschland hauptgemeldet bin, daraufhin teilte mir Eva mit, sie versteht mich nicht, und ich solle mich unter dem richtigen Thema anmelden und nochmals mit ihr chatten, dazu musste ich aber ein deutsches Bundesland wählen, in dem ich wohne, da ich in keinem deutschen Bundesland wohne, bin ich nun etwas ratlos.

    Besten Dank

    #2
    Hallo!
    Bei Eingabe der von Dir genannten Fehlernnummer in EVA erhalte iich den Hinweis
    "Wenn Sie den Fehler 082005225 erhalten, konnte Ihre Registrierung mit Identifikationsnummer nicht abgeschlossen werden oder Sie konnten keinen Abrufcode beantragen.
    In manchen Fällen tritt der Fehler auch auf, wenn Sie dem Verfahren zum Abrufen von Bescheinigungen zustimmen, da auch hier versucht wird, Ihnen einen Abrufcode zu zustellen.
    Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Meldebehörde und prüfen, ob die dort gespeicherten Daten aktuell und korrekt sind.
    Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei der Registrierung mit Identifikationsnummer Ihre Anschrift automatisch ermittelt wird.
    ..."
    Sind Deine Daten bei der Meldbehörde korrekt?
    Falls Du bei EVA ein Bunedesland auswählen musst: es muss nicht unbedingt dasjenige sein, wo Du wohnst (wohnst ja in keinem), sondern kann auch das sein, das Dich steuerlich führt.

    Falls das Verfahren über die Meldebehörde nicht weiterhilft, würde ich mich an das Finanzamt wenden, das Dir ein Infoschreiben zur Grundsteuererklärung gesendet hat oder von dem der letzte Grundsteuerbescheid stammt, diesem Deine Login-Problematik mitteilen, um Hilfe bitten und darauf hinweisen, dass Du ohne solche Hilfe die Grundsteuereerkläötrung nicht abgeben kannst.
    Viele Grüße vom
    Analytikus

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      #3
      Falls das Verfahren über die Meldebehörde nicht weiterhilft,
      Das hilft natürlich nicht weiter, es gibt keine deutsche Meldebehörde, an die er sich wenden könnte.

      Um sich bei Mein ELSTER erfolgreich registrieren zu können, müsste sein deutsches Finanzamt die Verwaltung der Adressdaten im Ausland

      übernehmen. Ob das allein wegen der Grundsteuererklärung gemacht wird, ist zweifelhaft, viele Sachbearbeiter kennen sich mit ELSTER nicht gut aus.

      https://forum.elster.de/anwenderforu...2-m%C3%B6glich

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo. Ich habe den gleichen Text erhalten. Ich lebe in UK und habe eine deutsche Wohnung, für die ich Grundsteuern zahle. Ich habe dann bei der ELSTER Hotline angerufen, wo man mir sagte, (nach einer Wartezeit von fast 45 Minuten) dass ich unbedingt ein ELSTER Konto benötige und ich es noch einmal versuchen sollte. Beim Finanzamt scheint niemand helfen zu können und dann wird man wieder auf die ELSTER Hotline hingewiesen. Dieses ganze System ist unerwartet kompliziert geworden und dabei hat das Finanzamt meine englische Adresse, und zieht die Steuern regelmäßig vom deutschen Konto ab.
        Nach fast einer Stude im Forum herumsuchen denke ich jetzt, dass das System zu kompliziert gemacht wurde, und nicht hilft, wenn man nicht in Deutschland lebt (wie bei der Parking App, die kein ausländisches Nummernschild akzeptiert). Ich gebe auf und warte, was da irgendwann im November mit der Post kommt.
        Falls jemand entdeckt hat, wie man sich doch noch registrieren kann, oder falls das System einfacher für Grundbesitzer im Ausland wird, dann schalte ich mich wöchentlich noch einmal ein.

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          #5
          DURCHBRUCH: Ich habe noch einmal auf dem örtlichen Finanzamt angerufen. Demnach ist es wie folgt: wenn man im Ausland lebt, wird die ausländische Adresse nicht gespeichert und der Computer gibt 'unbekannte Adresse im Ausland an'. Demnach kann die ELSTER-Eingabe nicht zur Registrierung führen, weil man ja als zweiten Schritt eine zusätzliche Nummer per Post bekommen soll. Dann wurde ich aufgefordert, eine Email an das hessische Finanzamt zu schicken, die dann ein gedrucktes Formular per Post an meine Adresse im Ausland schicken. Dann bin ich gespannt. Der sehr hilfsbereite Mensch am Telefon erstickt scheinbar unter Papier und Emails und meinte, das könnte aber noch ca. zwei Wochen dauern, bis es bearbeitet wird. Watch this space! :-)

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            #6
            PS: und die "zuständige Stelle im Land" ist im BUNDESLAND nicht im Ausland.

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              #7
              wenn man im Ausland lebt, wird die ausländische Adresse nicht gespeichert und der Computer gibt 'unbekannte Adresse im Ausland an'. Demnach kann die ELSTER-Eingabe nicht zur Registrierung führen,
              Das könnte aber das inländische Finanzamt ändern, indem es die Adressverwaltung durch das Finanzamt aktiviert, damit die Auslandsadresse

              dem System ELSTER als gültig signalisiert wird. Das scheint allerdings weithin unbekannt zu sein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Das ist interessant, Danke. Aber das ist richtig, Charlie24, es scheint niemand zu wissen, denn das wurde mir als Option nicht angegeben.

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                  #9
                  Zitat von Irene Martha Beitrag anzeigen
                  ... es scheint niemand zu wissen, denn das wurde mir als Option nicht angegeben.
                  Hallo Irene Martha,
                  die jeweiligen Foinazämter sollten das schon wissen und anbieten, aber durchaus nicht jeder Mitarbeiter.

                  Tschüß

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                    #10
                    Die für beschränkt Steuerpflichtige zuständigen Arbeitsbereiche bei unseren Finanzämtern wissen das.

                    Solange der Bescheinigungsabruf nicht möglich ist, weil die ABC- und FSC-Briefe nicht ins Ausland verschickt werden,

                    bleibt das natürlich nur eine halbe Sache. Aber für Vermietungseinkünfte oder die Grundsteuererklärung macht es Sinn.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      OK, vielen Dank nochmals Charlie24. Ich weiss jetzt gar nicht was ABC und FSC Briefe sind, aber ich glaube, das muss ich jetzt nicht wissen. Ich warte jetzt eben erst einmal auf die Dinge, die da hoffentlich per Post auf mich zukommen werden.

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                        #12
                        Ich weiss jetzt gar nicht was ABC und FSC Briefe sind,
                        Das sind die Briefe für den Abrufcode und/oder den Freischaltcode. Die braucht man, wenn man in einem Konto z. B.

                        Rentenbescheinigungen von im Ausland lebenden Ehegatten, die beide deutsche Renten beziehen, abrufen will.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Danke Charlie 24 für die Erklärung. Tchüß

                          Kommentar


                            #14
                            Ein ähnliches Problem:
                            Für meine Schwester will ich die GrdStE für eine Wohnung in Deutschland abgeben. Ich habe den Elster-Zugang, aber meine Schwester weder eine deutsche Steuernummer noch eine ID. Ohne die Angaben kann ich die Erklärung aber nicht fertig machen.
                            In dem Anschreiben des Finanzamtes gibt es zwar das Aktenzeichen, aber das reicht nicht?

                            Es kann ja auch nicht die Lösung sein, dass meine Schwester erst selbst ein ELSTER-Konto eröffnen muss. Da müsste sie aber die gleichen Angaben machen.
                            Hat jemand schon Erfahrungen mit einer solchen Situation ... sonst bliebe nur das FA anzurufen ... oh Graus!

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                              #15
                              aber meine Schwester weder eine deutsche Steuernummer noch eine ID. Ohne die Angaben kann ich die Erklärung aber nicht fertig machen.
                              Doch, das sind keine Pflichtfelder. Für die Erklärung selbst reicht das Aktenzeichen. Den Hinweis auf die fehlende ID muss man ignorieren.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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