Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verwendung elster.de mit Wohnsitz im Ausland - FAQ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verwendung elster.de mit Wohnsitz im Ausland - FAQ?

    Gibt es einen kompletten validierten Aufschrieb rund um das Thema "Verwendung elster.de mit Wohnsitz im Ausland"?

    Ich habe die letzten Minuten damit verbracht, das Forum nach Lösungen zu durchstöbern; gefunden habe ich

    a) "Registrieren als Organisation mit Steuernummer"

    Falsche Angaben machen ("Organisation") und der Anleitung im Thread Anemldung bei Elster aus dem Ausland nicht per AusweisApp2 möglich? - ELSTER Anwender Forum folgen


    b) "Das deutsche Finanzamt muss die Adressverwaltung aktivieren, sonst erfährt das ELSTER-System davon nichts."

    Was konkret muss man dem Mitarbeiter des Finanzamts erklären, dass dieser das versteht? Welche Rolle / fachlichen Rechte muss der Mitarbeiter des Finanzamts haben, dass dieser auch handeln kann? Es wäre optimal, Text zu haben, welchen man einem komplett unbedarften Mitarbeiter des Finanzamts vorlesen kann. (Ich bin planlos inwieweit die bei den Finanzämtern eingesetzte Software standardisiert ist)

    Habe ich andere Optionen übersehen?

    Mein Ziel ist trivial: Ich möchte meinen einwandfrei funktionierenden ("neuen") deutschen Personalausweis mit Online-Funktion nutzen um (unter anderem) der Forderung des Gesetzgebers nachzukommen, dass die Grundsteuer-Erklärung zwingend elektronisch zu erfolgen hat. Ich bin in keinster Weise unglücklich über die Forderung - nur gerade wenig erheitert ob der Umsetzung.

    Ich möchte Post und Papier maximal vermeiden, nicht stundenlang in Warteschleifen hängen - und bei Email befürchte ich eher den Effekt, dass vielleicht mit Glück irgendwann eine Antwort kommt, ohne Gewähr dafür, dass diese zu Fortschritt führt.

    #2
    Es gibt dazu kein Kompendium. Was funktionieren sollte, ist die Registrierung über das FA Neubrandenburg (RAB)

    Die Bundesländer verwenden keine einheitliche Software. Ich habe das hier in Bayern mal gestartet. Da wusste der

    Sachbearbeiter, wo er das Signal für die Adressverwaltung setzen muss. Das war aber auch die Veranlagungsstelle

    für beschränkt Steuerpflichtige, die haben ja nur mit Steuerpflichtigen im Ausland zu tun. Ich habe das damals nicht

    durchgezogen, weil die Briefe mit dem Abrufcode nicht ins Ausland verschickt wurden (ist bis heute so) und ein Stick

    allein wegen der Rentenbescheinigungen mir objektiv zu teuer schien,

    https://forum.elster.de/anwenderforu...964#post398964
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Merci für den Input - ich schaue mal, dass ich (zumindest für meine Situation) ein Kompendium verfasse, um das alles zu erfassen.

      Wenn ich sehe, dass die Finanzbehörden von NRW auf die Leistungen von Mecklenburg-Vorpommern verweisen, damit man dort dann wieder auf NRW kommt... Föderalismus et al in allen Ehren, aber für den Kunden (und ich bin sowohl Vasall wie auch Kunde der Bundesrepublik Deutschland, allenfalls noch eines oder mehrer Bundesländer) ist das ... nicht lustig.

      PS: Wenn man an einem Sonntag beim Finanzamt anruft bekommt man (verständlicherweise) einen Anrufbeantworter - der sagt aber nur "nix da" anstatt "wann denn jemand da sein könnte". Seufz.

      Kommentar


        #4
        Zitat von daffy99 Beitrag anzeigen
        PS: Wenn man an einem Sonntag beim Finanzamt anruft bekommt man (verständlicherweise) einen Anrufbeantworter - der sagt aber nur "nix da" anstatt "wann denn jemand da sein könnte". Seufz.
        Hallo daffy99,
        dann kannst du aber am Sonntag mal die Internetseite deines Finanzamtes aufrufen und hast die Öffnungszeiten auf einen Blick.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          dann kannst du aber am Sonntag mal die Internetseite deines Finanzamtes aufrufen und hast die Öffnungszeiten auf einen Blick.
          Yo, an den Öffnungszeiten hab ich ja überhaupt kein Interesse - aus dem Ausland ist das regelmäßig eher unpraktisch.

          Telefonzeiten wäre noch lustig ausgewiesen zu sehen, denn theotetische Erreichbarkeit ist das nächste Ding, wenn der Anrufbeantworter fröhlich flötet: "ich habe Teilzeit. Tschüss!".

          Ah - und theoretische Erreichbarkeit gekoppelt mit "bekomme ich einen Menschen an die Leitung" liefert dann eine praktische Erreichbarkeit, vor der mir für den Nachmittag schon die Haare im Nacken aufrecht stehen.

          Und da sind wir noch lange nicht bei "Fortschritte machen" - denn Fortschritt erhoffe ich mir durch asynchrone digitale Kommunikation und Workflow-Management bei den Finanzämtern.

          Ich möchte nun nicht beschweren - erkennbar unnötig mühsam ist das aber dann doch, oder?

          Womit wir dann beim Thema Elster mit Wohnsitz im Ausland wären, denn das liegt mir am meisten auf der Seele

          Kommentar


            #6
            Zitat von daffy99 Beitrag anzeigen
            Wenn ich sehe, dass die Finanzbehörden von NRW auf die Leistungen von Mecklenburg-Vorpommern verweisen, damit man dort dann wieder auf NRW kommt... Föderalismus et al in allen Ehren, aber für den Kunden (und ich bin sowohl Vasall wie auch Kunde der Bundesrepublik Deutschland, allenfalls noch eines oder mehrer Bundesländer) ist das ... nicht lustig.

            PS: Wenn man an einem Sonntag beim Finanzamt anruft bekommt man (verständlicherweise) einen Anrufbeantworter - der sagt aber nur "nix da" anstatt "wann denn jemand da sein könnte". Seufz.
            Es ist ein normaler Vorgang, dass für bestimmte Fälle einzelnen FÄ Sonderzuständigkeiten zugeordnet werden. Dann ist halt für die Erhebung der Sektsteuer das Finanzamt Entenhausen Ost zuständig, auch wenn der Betrieb in Entenhausen West liegt.

            Dass in diesem Fall für die Registrierung ausländischer Datenübermittler wie auch für Rentner im Ausland Neubrandenburg bundesweit zuständig ist, statt dass jedes Bundesland das selbst macht, ist eher funktionierender Föderalismus.

            Warum man Sonntags im FA anruft, wenn man weiß, dass keiner da ist, um vom Band Öffnungszeiten zu erfahren, die einen nicht interessieren, muss sich mir nicht erschließen.

            Kommentar


              #7
              Zitat von daffy99 Beitrag anzeigen
              b) "Das deutsche Finanzamt muss die Adressverwaltung aktivieren, sonst erfährt das ELSTER-System davon nichts."
              Eine Mitarbeiterin eines Finanzamts in Nordrhein-Westfalen hat es innerhalb weniger Stunden geschafft, mir den Zugang über die Online-Funktion des Personalausweises zu ermöglichen. Sie schreibt dazu:

              Wir haben unter Ihrer Steuernummer erstmal das Signal wieder eröffnet und die bei der Identifikationsnummer „Pflege der Daten durchs Finanzamt“ gesetzt. Wenn es richtig läuft, sollte Ihre gespeicherte Anschrift ... nun ans Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) gemeldet werden, so dass Sie sich nach Rückmeldung mit Ihrer Steueridentifikationsnummer bei Elster registrieren können.
              Was kann ich sagen? Was vorher nicht funktionierte, funktioniert jetzt.

              Hilfreich in meinem Fall war anscheinend, dass bei mir bereits Steuernummern (nicht nur die Steueridentifikationsnummer) vorlagen.

              Vielleicht hilft das Zitat oben ja jemanden in der Kommunikation mit dem jeweiligen Finanzamt.

              Kommentar


                #8
                Eine Mitarbeiterin eines Finanzamts in Nordrhein-Westfalen hat es innerhalb weniger Stunden geschafft, mir den Zugang über die Online-Funktion des Personalausweises zu ermöglichen.
                Das bestätigt das, was ich hier schon wiederholt geschrieben habe, die Pflege der ausländischen Adressdaten durch das Finanzamt muss aktiviert werden.

                Natürlich ist das einfacher, wenn ich bei einem Finanzamt unter einer Steuernummer geführt werde. Denn wer macht das, wenn ich zwar eine ID habe, aber

                bei keinem deutschen Finanzamt Steuererklärungen abgeben muss ? Das zuletzt für mich zuständige Finanzamt ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von daffy99 Beitrag anzeigen

                  Eine Mitarbeiterin eines Finanzamts in Nordrhein-Westfalen hat es innerhalb weniger Stunden geschafft, mir den Zugang über die Online-Funktion des Personalausweises zu ermöglichen.
                  ich bin in der gleichen Situation.

                  ich benötige den Ansprechpartner, oder Elster Verantwortlichen von Finanzamt Köln nord…

                  jemand den den Haken setzen kann, damit ich per Personalausweis mit identifizieren kann.

                  danke

                  Kommentar


                    #10
                    ich benötige den Ansprechpartner, oder Elster Verantwortlichen von Finanzamt Köln nord…
                    Du bist hier im ELSTER Anwenderforum unterwegs, wir sind nicht die Finanzverwaltung !

                    Wir können den Kontakt nicht herstellen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      mit einer Suchmaschine deines Vertrauens findest du die Website des FA, nebst E-Mail, Telefon und Kontaktformular.

                      Kommentar


                        #12
                        Ralph-62,
                        im Internet findest du eine zentrale Telefonnummer vom FA Köln-Nord und ein Kontaktformular, wo du nach den ELSTER-Ansprechpartner fragst.
                        Wird also offensichtlich in jedem BL anders gehandhabt. In Sachsen ist das anders.

                        Tschüß

                        Kommentar


                          #13
                          "Mein" doch eher provinzielles Finanzamt in NRW veröffentlich auch "Hotlines im Finanzamt ..." - dort ist dann unmittelbar die Durchwahl für z.B. "Mein ELSTER (Online-Formular)" verfügbar.

                          Meine Kontaktperson war scheinbar eigentlich eher darauf ausgerichtet, Menschen beim Ausfüllen von ELSTER-Formularen zu unterstützen, war aber auch sehr willens generell bei der Registrierung zu unterstützen. Wenn Du beim Telefonieren keine konkrete Durchwahl hast, versuche es einfach bei der Zentrale == Vermittlung.

                          Kommentar


                            #14
                            Man muss halt jemand finden, der weiß, wo man das Signal zur Übernahme der Adressverwaltung durch das Finanzamt setzen kann.

                            Da scheint viel Unkenntnis zu herrschen. Wer in der Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen arbeitet, müsste es aber wissen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Habe ein ähnliches Problem, Wohnsitz Spanien, keine deutsche Meldeadresse aber Steuerpflicht wg Einnahmen aus Vermietung in DE.
                              Registrierung per elektronischem Personalausweis geht nicht ohne deutsche Meldeadresse. Es geht nur die "klassische Anmeldung" wie folgt nun die Schritte, laut Auskunft der Elster Hotline im Oktober 2024, Voraussetzung ist Steuernummer und Steuer ID vorhanden:
                              Also, los gehts:
                              Elster.de, Klick auf
                              BENUTZERKONTO ERSTELLEN
                              dann
                              KLASSISCHE REGISTRIERUNG -> Auswählen -> Weiter -> Weiter
                              Nun ZERTIFIKATSDATEI klicken, -> Auswählen
                              Nun FÜR EINE ORGANISATION auswählen (Ja, Organisation auch wenn Privatperson, nur bei dieser Auswahl wird Post ins Ausland verschickt. Als Firmennamen Vor und Zunamen eingeben) ->Weiter
                              IDENTIFIKATION MIT STEUERNUMMER, -> Nächste Seite
                              Daten eintragen, den Anweisungen folgen.
                              All das hat mir ein freundlicher MA der Elster Hotline erklärt, bei der man dankenswerterweise fast gleich mit einem Menschen redet: ELSTER-Hotline + 49 180 5 23 50 55

                              Viel Glück
                              T.
                              Zuletzt geändert von tststs; 24.10.2024, 20:38.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X