Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abruf eigenes Steuerkonto

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abruf eigenes Steuerkonto

    Hallo zusammen,

    wir sind ein Unternehmen (GmbH) in NRW und würden gerne unser eigenes Steuerkonto einsehen. Nach unserem Verständnis ist dies grundsätzlich über ELSTER möglich. Wir nutzen z.Z. ein Softwarezertifikat zum Login. Soweit wir verstehen reicht dies für die Einsicht in das Steuerkonto nicht, vielmehr brauchen wir eine Zertifikatskarte und entsprechendes Lesegerät. Wir sind durch einen Steuerberater vertreten und dieser hat Zugriff auf unser Steuerkonto über die üblichen Wege, berechnet uns jedoch für jeden Auszug eine Gebühr. Da bei uns regelmäßig verrechnet wird, möchten wir diese Gebühr gerne sparen.

    Auf der entsprechenden Infoseite von ELSTER waren u.U. eine Karte und ein Lesegerät der DATEV als kompatibel vermerkt. Wir haben diese zwei Dinge (Karte und Lesegerät) geordert und bei der Bestellung darauf hingewiesen, dass wir einen Berater haben und dessen Namen und Beraternummer angegeben. Die DATEV sollte dann den Berater kontaktieren weil man, nach unserem Verständnis, als StB-Genossenschaft nur mit StB direkt interagiert.

    Soweit, sogut. Nun haben wir vom Berater die folgende Auskunft erhalten:

    soeben erhielt ich einen erneuten Anruf von DATEV, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Finanzverwaltung just den Freischaltungsprozess für den Abruf von Steuerkonto-Online geändert hat. Detaillierte Informationen zum neuen Prozess liegen DATEV noch nicht vor. Herr Bär von DATEV hat mir diesbezüglich jedoch die u.g. E-Mail weitergeleitet und muss leider vorerst für weitere Fragen an ELSTER (Finanzverwaltung) verweisen. Die DATEV arbeitet aktuell daran, weitere Informationen über den neuen Prozess in Erfahrung zu bringen.
    angehängt war die folgende Nachricht der DATEV an unseren Berater:

    Folgend finden Sie einen kurzen Ausschnitt aus der von der Finanzverwaltung versendeten Mail zur Abküdigung:
    "Zusammenfassung:
    Der (erstmalige) Antrag für die Freischaltung zur Steuerkontoabfrage kann ab Ende November 2022 nicht mehr auf dem derzeitigen Weg erfolgen.
    Die aktuell bestehenden Abrufrechte können nur noch bis zum April 2023 ausgeübt werden und entfallen anschließend.

    Um in Zukunft auch weiterhin elektronische Abfragen von Daten der Finanzverwaltung (Steuerkontoabfrage) durchführen zu können, bieten sich folgende alternative Möglichkeiten:
    Für Privatpersonen/Unternehmer:
    Privatpersonen und Unternehmer können die Abrufvollmacht verwenden. Diese Vollmacht ist ausschließlich für den Datenabruf konzipiert (vgl. Menüpunkt „Formulare & Leistungen“). Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Vertretungs- oder Empfangsvollmacht.
    Voraussetzung hierfür ist zunächst die Registrierung als Vollmachtnehmer. Nähere Informationen erhalten Sie im Dokument FAQ_Vollmachten_ohne_Vollmachtsvermutung.pdf (https://download.elster.de/download/...svermutung.pdf).
    Im Anschluss an die Registrierung als Vollmachtnehmer können Sie unter „Formulare & Leistungen“ unter der Rubrik „Vollmachten verwalten“ das „Anlegen einer Abrufvollmacht“ durchführen."
    Wenn wir uns in ELSTER einloggen und den Menüpunkt Formulare & Leistungen aufrufen, ist dort von einer "Abrufvollmacht" nichts zu sehen. Das lokal zuständige Finanzamt verweist uns an den Berater ("der kann ja abrufen"). Wir sind ratlos. Hat jemand aktuelle Informationen dazu, was wir tun können, um selbst Einsicht in unser Steuerkonto zu erhalten und nicht auf unseren Berater angewiesen zu sein? Gab es da wirklich eine Änderung des Modus? Gibt es Alternativen zu der DATEV-Hardware?

    Viele Grüße
    Carsten

    #2
    Die Registrierung als Vollmachtnehmer erfolgt wie in der Mail beschrieben.

    Von einer Änderung bei der ELSTER-Kontoabfrage habe ich selbst bislang nichts gehört und in www.elster.de ist von einer Abrufvollmacht bislang auch nichts zu sehen.
    Ich vermute mal, da es ab April laufen soll, wird man vor März auch nichts sehen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Hi Beamtenschweiß,

      du schreibst, die Registrierung als Vollmachtnehmer erfolge wie in der Mail beschrieben. Was genau meinst du damit? Den folgenden Teil?

      Voraussetzung hierfür ist zunächst die Registrierung als Vollmachtnehmer. Nähere Informationen erhalten Sie im Dokument FAQ_Vollmachten_ohne_Vollmachtsvermutung.pdf (https://download.elster.de/download/...svermutung.pdf).
      In dem verlinkten Dokument ist u.E. nicht beschrieben, wie man sich als Vollmachtnehmer registriert. Wir haben auch versucht, dass zu googeln, jedoch keine sinnvollen Ergebnisse gefunden. In unserem ELSTER-Account ist ebenfalls keine Option zur Registrierung als Vollmachtnehmer ersichtlich:

      Unbenannt.jpg

      Auch die Suche nach dem Wort "Vollmacht" oder ähnlichem in der Rubrik "alle Formulare" bringt keine sinnvolle Fundstelle. Wie soll man sich also als Vollmachtnehmer registrieren?

      Viele Grüße
      Carsten

      Kommentar


        #4
        In unserem ELSTER-Account ist ebenfalls keine Option zur Registrierung als Vollmachtnehmer ersichtlich:
        Bei einer Registrierung mit der persönlichen ID gibt es diese Option, aber das hilft euch bei eurem Organisationszertifikat nicht weiter.

        Leider weiß ich nicht, ob das mit der Art des Zertifikats (Software, Sicherheitsstick oder Signaturkarte) zu tu hat.

        Vollmachten.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hi,

          ich gehe davon aus, dass das in der Tat mit der Art des Logins zu tun hat. Der Steuerkontenabruf an sich scheint ja auch am Login zu hängen.

          Dann frage ich einmal so. Auf der ELSTER Website ist u.a. eine Auswahl an Karten gelistet (https://www.elster.de/eportal/unters...signaturkarten). Wir hatten uns für die DATEV SmartCard classic 2048Bit (DATEV) entschieden, weil die am billigsten war und wir die Karte tatsächlich nur für diesen Zweck einsetzen wollen. Unser Verständnis war und ist, dass die DATEV die Karte und das Lesegerät für diesen Zweck nicht direkt an uns verkauft, weil wir kein StB sind, das dies aber nach Zustimmung unseres Beraters möglich wäre. Aus der oben widergegebenen Korrespondenz ergibt sich, dass die DATEV anscheinend gar nicht an uns verkaufen darf/will (?).

          Welche anderen Karten gibt es denn noch, die man einsetzen könnte? Mitgliedskarten der Steuerberaterkammer und der Bundesnotarkammer haben wir nicht, womit von der Auswahl auf der Website nur die D-Trust Karte bliebe, die aber gleich relativ teuer ist. Wichtig für uns wäre, dass die Karte auf das Unternehmern (GmbH) ausgestellt werden kann und nicht auf eine Einzelperson (Arbeitnehmer wechseln halt ab und an).

          Viele Grüße
          Carsten

          Kommentar


            #6
            Der Steuerkontenabruf an sich scheint ja auch am Login zu hängen.
            Das ist bekannt. Die Abfrage ist bei einem Organisationszertifikat nur mit Signaturkarte möglich. Hier im ELSTER Anwenderforum

            haben wir damit aber so gut wie keine Erfahrungen, hier fundierte Hilfe zu bekommen, dürfte deshalb schwierig sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo Carsten,

              hast Du inzwischen das Problem lösen können?
              Ich habe exakt die selbe Anforderung und suche, wie ich mich als Vollmachtnehmer registrieren kann.

              Viele Grüße
              Stoko

              Kommentar


                #8
                Hallo Stoko,

                leider nicht, nein. Wir haben uns entschieden, unseren Berater nur dafür zu mandatieren, weil der ganze Zirkus um den Kontenabruf unserem CFO zu viel wurde.

                Viele Grüße
                Carsten

                Kommentar

                Lädt...
                X