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Einwilligungscode für Abruf von Bescheiden: Wo eingeben?

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    #16
    Moin zusammen!

    Mein Problem ist nicht der Ort der Eingabe, sondern die Frage, woher ich selber meinen Einwilligungscode erhalte? Ich habe auf elster-online auf Anfrage den elektronischen Abruf beantragt, anschließend hat meine Frau (und nur sie) per Post den Einwilligungscode erhalten. Wenn wir nun diesen Code eingeben wollen, wir auch nach meinem Einwilligungscode gefragt, den ich aber gar nicht habe und auch nach zweimaligem Suchen in keinem Dokument entdecken konnte. Weiß jemand Rat?

    Danke und viele Grüße,
    zackdielerche

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      #17
      wird auch nach meinem Einwilligungscode gefragt, den ich aber gar nicht habe und auch nach zweimaligem Suchen in keinem Dokument entdecken konnte. Weiß jemand Rat?
      Nein, ich habe heute Nachmittag auch mal die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe ausgefüllt. Nach den Hinweisen auf den Seiten

      bekommt nur der Ehegatte, der nicht Kontoinhaber ist, einen Brief mit einem Einwilligungscode, man selbst beantragt offenbar eine Einwilligungs-ID.

      Ob die automatisch eingetragen wird, keine Ahnung ! Ich warte jetzt mal, bis der Brief für meine Frau kommt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Ist schon etwas her, aber nach meiner Erinnerung muss man unter Formulare und Leistungen abschließend aktiv werden. Siehe auch Beitrag Nummer 5.

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          #19
          Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
          Ist schon etwas her, aber nach meiner Erinnerung muss man unter Formulare und Leistungen abschließend aktiv werden. Siehe auch Beitrag Nummer 5.
          Ja, aber da wird dann auch nach dem eigenen Einwilligungscode gefragt. Trägt man nur den der Partnerin ein, lässt sich der Vorgang nicht beenden.

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            #20
            Zitat von zackdielerche Beitrag anzeigen
            Ja, aber da wird dann auch nach dem eigenen Einwilligungscode gefragt.
            Da ich es auch nur so kenne, dass ausschließlich die andere Ehepartei diesen Code bekommt, klingt das seltsam. Falls nicht etwas anderes verlangt wird, wie nochmalige Eingabe des Passworts oder der Abrufcode, kann wohl nur die Hotline helfen.

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              #21
              Ja, ich habe heute viel Post vom FA bekommen, dabei auch Einwilligungscodes für mich und einen extra für meine Frau. Habe auch die Eingabemöglichkeit relativ schnell gefunden. Meinen Code konnte ich eingeben, im Eingabefeld für Ehegatte/Partner ist jedoch kein Format vorgegeben (warum bloß nicht), also habe ich den Code genau abgetippt - mit Bindestrichen. Nach Absenden kommt dann die Fehlermeldung "Falscher Code". Wie schon so oft: quick and dirty programmiert....
              Beim dritten Versuch hat es doch noch geklappt: Code der Ehefrau mit ECW und den Bindestrichen eingeben
              Zuletzt geändert von bunzi001; 07.01.2023, 20:16.

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                #22
                Beim dritten Versuch hat es doch noch geklappt: Code der Ehefrau mit ECW und den Bindestrichen eingeben
                Stand da nicht EWC ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  Inzwischen ist es mir gelungen, Licht ins Dunkel zu bringen.

                  Wenn ein Ehegatte in seinem Konto den Prozess für die für die Zusammenveranlagung gültige Steuernummer startet,

                  erhält nur der andere Ehegatte per Post einen Einwilligungscode zugeschickt. Der muss aber dann bei der Freischaltung unter

                  Einwilligungscode (Antragsteller) eingegeben werden, was aber weder in dem Schreiben steht, noch aus der spärlichen Hilfe

                  ersichtlich ist, die es zu dem Thema bisher gibt. Es wurde eingeräumt, dass das verwirrend ist. Es soll geprüft werden, ob das

                  nicht verständlicher programmiert werden kann.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #24
                    Ich habe das vorhin so gemacht wie hier von Charlie24 beschrieben: den Einwilligungscode des Ehegatten an der Stelle des Antragsteller-Einwilligungscode eingegeben.

                    Und zwar habe ich gerade heute auf meine Mail-Anfrage bei der Hotline (vom 07.01.2023) eine Antwort erhalten, die da lautet:

                    Es ist tatsächlich wie Sie es vermuten, dass der Einwilligungscode des Ehegatten als Antragsteller-Code eingegeben werden muss, da Sie bereits in Ihrem ELSTER Benutzerkonto über die Registrierung authentifiziert sind und somit nur noch die Einwilligung Ihres Ehegatten erforderlich ist.
                    Außer dass jetzt bei den "Aktionen" lediglich noch die Einwilligungserklärung widerrufen werden kann (Code eingeben wird also nicht mehr zur Auswahl angeboten), ist aber noch nichts passiert.
                    Die Einwilligung wird immer noch als "inaktiv" angezeigt.
                    Es gibt auch keine Nachricht z. B. darüber, dass der Vorgang nach Eingabe des Codes bearbeitet wird o. ä.

                    Ist das normal bzw. kann schon jemand sagen, wie lange es dauert, bis die Einwilligung "aktiv" ist?

                    Danke und Gruß
                    Steuercat

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                      #25
                      Das dauert ein bis zwei Tage, dann ist es freigeschaltet.

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                        #26
                        In der Antwort, die ich vom ELSTEROnline-Team erhalten habe, stand zur Erläuterung auch noch folgendes:

                        Das Feld "Einwilligungscode (Ehegatte/Lebenspartner(in))" wird in Ihrem Fall nicht benötigt.
                        Dieses Feld ist nur dann nicht ausgegraut, wenn z.B. eine Firma, ein Steuerberater, ein Verwandter, etc. die Einwilligung für Sie beide beantragt.
                        In diesem Fall würden Sie tatsächlich beide einen eigenen Einwilligungscode erhalten, der dort jeweils einzugeben ist.

                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          Das dauert ein bis zwei Tage, dann ist es freigeschaltet.
                          Ich hatte ja am 19.01. den "Ehegatten-Code" eingegeben und habe nun gerade mal nachgesehen: Der Status lautet (immer noch) "in Prüfung".
                          Es scheint also doch nicht immer so schnell zu gehen.

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                            #28
                            Zitat von Steuercat Beitrag anzeigen
                            Ich hatte ja am 19.01. den "Ehegatten-Code" eingegeben und habe nun gerade mal nachgesehen: Der Status lautet (immer noch) "in Prüfung".
                            Es scheint also doch nicht immer so schnell zu gehen.
                            Ich habe am 20.01. den Ehegattencode eingegeben und auch noch Status "in Prüfung"...
                            Aber da die Erklärung 2022 erst am 15.01. abgegeben wurde, ist ja bis zur Bekanntgabe noch etwas Zeit...

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                              #29
                              Zitat von dukeofnormandie Beitrag anzeigen
                              ......
                              Aber da die Erklärung 2022 erst am 15.01. abgegeben wurde, ist ja bis zur Bekanntgabe noch etwas Zeit...
                              Hallo,

                              nicht nur bis zur Bekanntgabe ist Zeit -> die Bearbeitung der 2022er Erklärungen startet wie alle Jahre meist erst irgendwann Anfang bis Mitte März.

                              Tschüß

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                                #30
                                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

                                Hallo,

                                nicht nur bis zur Bekanntgabe ist Zeit -> die Bearbeitung der 2022er Erklärungen startet wie alle Jahre meist erst irgendwann Anfang bis Mitte März.

                                Tschüß
                                N´abend!

                                a) Elektronische Bekanntgabe ist seit heute "erfolgreich geprüft" und als "aktive Einwilligung" vermerkt ! Ob das jemand noch manuell überprüft? Eigentlich sollte das doch automatisch laufen, aber dafür dauert die Bearbeitung dann doch wieder (zu) lang...
                                b) positver Nebeneffekt: Mit der Aktivierung der elektronischen Bekanntgabe wurden nachträglich alle Steuerbescheide elektronisch abgelegt, die auch über Elster-online eingereicht wurden, so dass man diese Bescheide nun auch elektronisch hat.
                                c) Wenn die Bearbeitung der Erklrärungen für 2022 erst Anfang bis Mitte März startet, bin ich ja früh dabei- die letzten Jahre habe ich meinen Steuerbescheid spätestens Mitte April gehabt, da habe ich teilweise erst Anfang Februar abgegeben...

                                Gruß
                                Thomas

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