Die erneute Beantragung hat funktioniert und die Einwilligung wurde jetzt freigeschaltet. (Baden-Württemberg)
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Einwilligungscode für Abruf von Bescheiden: Wo eingeben?
Einklappen
X
-
Wenn ich darf, hänge ich mich hier an die Frage "Einwilligungscode - Wo eingeben?" an.
Ich hatte eine EInwilligung für meine Frau bereits erhalten und freigeschaltet. Leider habe ich statt des Belegabrufcodes nur den Einwilligungscode gespeichert, kann also die Belege nicht abrufen.
Ich habe also in der Liste der Berechtigungen die für meine Frau widerrufen (wird auch so angezeigt) und eine neue Berechtigung beantragt. Der Brief ist eingetroffen, der neue Einwilligungscode liegt vor. Jetzt die Frage "Wo eingeben", denn ein neuer offener Antrag wird nicht angezeigt, bei dem ich die Aktion durchführen könnte. Kennt jemand das Problem?
Kommentar
-
Geht es jetzt um einen Einwilligungscode betreffend die Zustimmung zur elektronischen Zustellung von verbindlichen Steuerbescheiden oder um
einen Freischaltcode betreffend die Freischaltung des Abruf von Bescheinigungen der Ehefrau. Das sind ganz verschiedene Sachen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Ok, "Bescheide" und "Bescheinigungen" sind verschiedene Schuhe. Liegt hier mein Denkfehler? Ich hatte gerade zugestimmt, die BESCHEIDE elektronisch zu erhalten. Wird dafür auch die Einwilligung meiner Frau gebraucht?
Also muss ich die Abrufberechtigung für Bescheinigungen über den Button neu beantragen?
Kommentar
-
Also muss ich die Abrufberechtigung für Bescheinigungen über den Button neu beantragen?
nachsehen, ob der Bescheinigungsabruf für deine Frau bereits eingerichtet ist. Das ist ein anderer Bereich.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von bartels_lg Beitrag anzeigenAuf der Suche, wie der ganze Vorgang "passiert" ist, habe ich jetzt die richtige Stelle zum Eingeben gefunden:
Formulare und Leistungen -> Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe -> Inaktive Einwilligungen(1) -> (hinten auf die drei Punkte) -> Einwilligungserklärung freischalten -> Eingabe des Einwilligungscodes
ABER: der Eintrag steht immernoch unter "inaktive Einwilligungen". ABER der Menüpunkt unter den 3 Punkten ist weg. Also hat das Eingeben wohl erst mal funktioniert.
Im späteren Verlauf dieses Threads gewinne ich den Eindruck, das dauert etwas, hängt von BuLä ab (HE müsste aber gehen), oder muss gar nochmal beantragt werden.
Bei uns ist die Konstellation: Ich habe einen Account (Bayern) über den ich die Erklärung mache. Meine Ehefrau (Hessen) hat bisher auf Papier gemacht und besitzt keinen Onlineaccount.Dies wird die erste gemeinsame Erklärung
In meinen Augen hätte alles klappen sollen
Kommentar
-
ABER: der Eintrag steht immernoch unter "inaktive Einwilligungen".Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Sorry, wenn diese Frage bereits gestellt wurde.
Meine Einwilligungserklärung habe ich bereits vor Wochen freigeschaltet (Abrufcode liegt vor)
Aber immer noch unter der Rubrik erscheint "inaktive Einwilligungen"
Die Einwilligung von meinem Mann habe ich gestern freigeschaltet, jetzt zeigt die Rubrik an "2 inaktive Einwilligungen"
Meine Bescheinigungen kann ich aufrufen und ansehen, aber nicht einfügen.
Unter Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen erscheint "keine Abrufberechtigung erteilt".
Was mache ich falsch??
Kommentar
-
Kann es sein, dass du das Abrufen von Bescheinigungen bzw. die Freischaltung dafür mit der Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe
von Steuerbescheiden vermengst ? Der Bescheinigungsabruf kann unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten erreicht und
verwaltet werden, einen Freischaltcode braucht man da nur für andere Personen, wozu auch dein Mann gehört.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar