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Einwilligungscode für Abruf von Bescheiden: Wo eingeben?

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  • Steuercat
    antwortet
    Das dauert ein bis zwei Tage, dann ist es freigeschaltet.
    Ich hatte ja am 19.01. den "Ehegatten-Code" eingegeben und habe nun gerade mal nachgesehen: Der Status lautet (immer noch) "in Prüfung".
    Es scheint also doch nicht immer so schnell zu gehen.

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  • Charlie24
    antwortet
    In der Antwort, die ich vom ELSTEROnline-Team erhalten habe, stand zur Erläuterung auch noch folgendes:

    Das Feld "Einwilligungscode (Ehegatte/Lebenspartner(in))" wird in Ihrem Fall nicht benötigt.
    Dieses Feld ist nur dann nicht ausgegraut, wenn z.B. eine Firma, ein Steuerberater, ein Verwandter, etc. die Einwilligung für Sie beide beantragt.
    In diesem Fall würden Sie tatsächlich beide einen eigenen Einwilligungscode erhalten, der dort jeweils einzugeben ist.

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Das dauert ein bis zwei Tage, dann ist es freigeschaltet.

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  • Steuercat
    antwortet
    Ich habe das vorhin so gemacht wie hier von Charlie24 beschrieben: den Einwilligungscode des Ehegatten an der Stelle des Antragsteller-Einwilligungscode eingegeben.

    Und zwar habe ich gerade heute auf meine Mail-Anfrage bei der Hotline (vom 07.01.2023) eine Antwort erhalten, die da lautet:

    Es ist tatsächlich wie Sie es vermuten, dass der Einwilligungscode des Ehegatten als Antragsteller-Code eingegeben werden muss, da Sie bereits in Ihrem ELSTER Benutzerkonto über die Registrierung authentifiziert sind und somit nur noch die Einwilligung Ihres Ehegatten erforderlich ist.
    Außer dass jetzt bei den "Aktionen" lediglich noch die Einwilligungserklärung widerrufen werden kann (Code eingeben wird also nicht mehr zur Auswahl angeboten), ist aber noch nichts passiert.
    Die Einwilligung wird immer noch als "inaktiv" angezeigt.
    Es gibt auch keine Nachricht z. B. darüber, dass der Vorgang nach Eingabe des Codes bearbeitet wird o. ä.

    Ist das normal bzw. kann schon jemand sagen, wie lange es dauert, bis die Einwilligung "aktiv" ist?

    Danke und Gruß
    Steuercat

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  • Charlie24
    antwortet
    Inzwischen ist es mir gelungen, Licht ins Dunkel zu bringen.

    Wenn ein Ehegatte in seinem Konto den Prozess für die für die Zusammenveranlagung gültige Steuernummer startet,

    erhält nur der andere Ehegatte per Post einen Einwilligungscode zugeschickt. Der muss aber dann bei der Freischaltung unter

    Einwilligungscode (Antragsteller) eingegeben werden, was aber weder in dem Schreiben steht, noch aus der spärlichen Hilfe

    ersichtlich ist, die es zu dem Thema bisher gibt. Es wurde eingeräumt, dass das verwirrend ist. Es soll geprüft werden, ob das

    nicht verständlicher programmiert werden kann.

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  • Charlie24
    antwortet
    Beim dritten Versuch hat es doch noch geklappt: Code der Ehefrau mit ECW und den Bindestrichen eingeben
    Stand da nicht EWC ?

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  • bunzi001
    antwortet
    Ja, ich habe heute viel Post vom FA bekommen, dabei auch Einwilligungscodes für mich und einen extra für meine Frau. Habe auch die Eingabemöglichkeit relativ schnell gefunden. Meinen Code konnte ich eingeben, im Eingabefeld für Ehegatte/Partner ist jedoch kein Format vorgegeben (warum bloß nicht), also habe ich den Code genau abgetippt - mit Bindestrichen. Nach Absenden kommt dann die Fehlermeldung "Falscher Code". Wie schon so oft: quick and dirty programmiert....
    Beim dritten Versuch hat es doch noch geklappt: Code der Ehefrau mit ECW und den Bindestrichen eingeben
    Zuletzt geändert von bunzi001; 07.01.2023, 18:16.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von zackdielerche Beitrag anzeigen
    Ja, aber da wird dann auch nach dem eigenen Einwilligungscode gefragt.
    Da ich es auch nur so kenne, dass ausschließlich die andere Ehepartei diesen Code bekommt, klingt das seltsam. Falls nicht etwas anderes verlangt wird, wie nochmalige Eingabe des Passworts oder der Abrufcode, kann wohl nur die Hotline helfen.

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  • zackdielerche
    antwortet
    Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
    Ist schon etwas her, aber nach meiner Erinnerung muss man unter Formulare und Leistungen abschließend aktiv werden. Siehe auch Beitrag Nummer 5.
    Ja, aber da wird dann auch nach dem eigenen Einwilligungscode gefragt. Trägt man nur den der Partnerin ein, lässt sich der Vorgang nicht beenden.

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Ist schon etwas her, aber nach meiner Erinnerung muss man unter Formulare und Leistungen abschließend aktiv werden. Siehe auch Beitrag Nummer 5.

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  • Charlie24
    antwortet
    wird auch nach meinem Einwilligungscode gefragt, den ich aber gar nicht habe und auch nach zweimaligem Suchen in keinem Dokument entdecken konnte. Weiß jemand Rat?
    Nein, ich habe heute Nachmittag auch mal die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe ausgefüllt. Nach den Hinweisen auf den Seiten

    bekommt nur der Ehegatte, der nicht Kontoinhaber ist, einen Brief mit einem Einwilligungscode, man selbst beantragt offenbar eine Einwilligungs-ID.

    Ob die automatisch eingetragen wird, keine Ahnung ! Ich warte jetzt mal, bis der Brief für meine Frau kommt.

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  • zackdielerche
    antwortet
    Moin zusammen!

    Mein Problem ist nicht der Ort der Eingabe, sondern die Frage, woher ich selber meinen Einwilligungscode erhalte? Ich habe auf elster-online auf Anfrage den elektronischen Abruf beantragt, anschließend hat meine Frau (und nur sie) per Post den Einwilligungscode erhalten. Wenn wir nun diesen Code eingeben wollen, wir auch nach meinem Einwilligungscode gefragt, den ich aber gar nicht habe und auch nach zweimaligem Suchen in keinem Dokument entdecken konnte. Weiß jemand Rat?

    Danke und viele Grüße,
    zackdielerche

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  • Steuercat
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen


    In den FAQ findet man noch den bisherigen Hinweis auf die Einwilligung im HV der Einkommensteuererklärung (siehe Screenshot).
    Der Hinweis in den FAQ wurde offensichtlich inzwischen geändert und lautet nun:

    Die Einwilligung können Sie nach dem Login im Bereich im „Formulare und Leistungen“ über „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ oder im Rahmen von elektronischen Vollmachten erklären.
    Die Einwilligung bezieht sich nur auf die in der Einwilligungserklärung/Vollmacht angegebene Steuernummer. Wenn das Finanzamt mehrere Steuernummern für Sie führt, ist die Einwilligung für jede Steuernummer nötig.
    Sofern Sie ein anderes Steuerprogramm verwenden, beachten Sie bitte die dortigen Informationen.

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  • Eugenius
    antwortet
    Es ist fast richtig, was Charlie24 geschrieben hat. Formulare & Leistungen > Einwilligungen zur elektronischen Bekanntgabe
    Reiter Aktive (oder vielleicht Inaktive) anklicken und es wird eine Zeile angezeigt. Rechts auf die drei Punkte klicken und Freigeben (ist mit Häkchen markiert). Dann kommt die Maske, wo man den Einwilligungscode eingeben kann.
    Zuletzt geändert von Eugenius; 18.12.2022, 15:28.

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  • Charlie24
    antwortet
    Der Hinweis kommt bei jedem Login, bis man ihn selber deaktiviert.
    Was ich zugegebenermaßen immer mache. Ich log mich wegen des Forums hier ziemlich häufig ein und will nicht immer von solchen Infos

    aufgehalten werden. Ich habe mich jetzt mal in ein anderes Konto eingeloggt und habe es dort gelesen. Also nehme ich den Vorwurf,

    es würde gar keine Infos geben, hiermit zurück. Das ändert aber nichts daran, dass ein Hinweis in der Einkommensteuerklärung

    ebenso sinnvoll wäre wie die Aktualisierung der FAQ.

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