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Einwilligungscode für Abruf von Bescheiden: Wo eingeben?

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Der Hinweis kommt bei jedem Login, bis man ihn selber deaktiviert.

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  • Charlie24
    antwortet
    Als ich mich Anfang Dezember in Elster angemeldet habe, kam ein separater Hinweis auf den erweiterten Abruf von Bescheiden.
    Mag sein, aber ich kann mich nicht erinnern. Zu der neuen Funktion gibt es innerhalb der Funktion keine weiteren Erläuterungen.

    In den FAQ findet man noch den bisherigen Hinweis auf die Einwilligung im HV der Einkommensteuererklärung (siehe Screenshot).

    Der Clou ist, dass es nirgendwo in der Einkommensteuererklärung irgendeinen Hinweis gibt, wo und wie man in die elektronische Bekanntgabe

    des verbindlichen Steuerbescheids einwilligen kann. Die Hilfe habe ich jetzt zwar noch nicht durchforstet, aber schwach ist das alles schon.

    Bekanntgabe_elektronisch.jpg

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Als ich mich Anfang Dezember in Elster angemeldet habe, kam ein separater Hinweis auf den erweiterten Abruf von Bescheiden.

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  • Picard777
    antwortet
    Das ist ein Thema des OZG, von Seiten der Finanzämter wird das sowieso erst ab (frühestens) Anfang 2023 funktionieren, daher macht eine Bewerbung etc. dazu jetzt noch nicht wirklich Sinn. Sinnvolle Kommunikation und Transparenz sieht aber natürlich anders aus, da gebe ich euch leider gerne Recht ...
    Zuletzt geändert von Picard777; 09.12.2022, 08:49. Grund: letzten Satz ergänzt

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  • Charlie24
    antwortet
    Diese Funktion ist neu hinzugekommen mit ELSTER Release 55.0 vom 01.12.2022.
    Das wäre alles schön und gut, wenn es zu neuen Funktionen auch Informationen geben würde. Dafür scheint niemand mehr Zeit zu haben.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Diese Funktion ist neu hinzugekommen mit ELSTER Release 55.0 vom 01.12.2022.

    Nach meinem Kenntnisstand soll es den Finanzämter (zumindest in Hessen) ab dem neuen Jahr möglich sein, auch über ELSTER zu kommunizieren, so dass z.B. Schreiben nicht mehr per Post zugehen sondern nur noch im ELSTER Postfach abgelegt werden. Dazu ist aber die entsprechende Genehmigung zur elektronischen Bekanntgabe notwendig.

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  • Charlie24
    antwortet
    Formulare und Leistungen -> Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe -> Inaktive Einwilligungen(1) -> (hinten auf die drei Punkte) -> Einwilligungserklärung freischalten -> Eingabe des Einwilligungscodes
    Danke für die Rückmeldung ! Meines Erachtens ist das eine nämlich eine ziemlich neue Funktion. Bisher musste der Antrag auf Bekanntgabe

    des Steuerbescheids in elektronischer Form bei einer Zusammenveranlagung im Hauptformular der Einkommensteuererklärung gestellt werden.

    Die Eingabemöglichkeit dort ist jetzt entfallen und durch diese neue Eingabemaske ersetzt worden. In der Hilfe findet man bisher nichts dazu.

    Ich habe das jetzt erstmals gesehen. Die Einwilligung gilt nicht nur für Bescheide sondern auch für Schreiben.

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  • bartels_lg
    antwortet
    Auf der Suche, wie der ganze Vorgang "passiert" ist, habe ich jetzt die richtige Stelle zum Eingeben gefunden:
    Formulare und Leistungen -> Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe -> Inaktive Einwilligungen(1) -> (hinten auf die drei Punkte) -> Einwilligungserklärung freischalten -> Eingabe des Einwilligungscodes
    Danke für die Hilfe, indem Du die richtige Frage gestellt hast!

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  • Charlie24
    antwortet
    ... habe ich nur die Möglichkeit für den Button "Abrufberechtigung beantragen" (bei "Meine Abrufberechtigungen(0)"
    Da müsste deine Frau aber bereits eingetragen sein, sonst hätte sie doch keinen Brief mit einem Freischaltcode bekommen.

    Du musst doch den Abruf ihrer Bescheinigungen entweder gleich bei der Registrierung oder auch nachträglich beantragt haben.

    Wenn deine Frau selbst ein Konto bei Mein ELSTER hätte, wäre kein Brief gekommen, da wäre die Freischaltung direkt in ihrem eigenen Konto möglich.

    Oder geht es um ganz etwas anderes ?

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  • bartels_lg
    antwortet
    Sorry, ich stehe auf dem Schlauch...
    Wenn ich bei Mein ELSTER den von Dir angegebenen Pfad aufrufe, habe ich nur die Möglichkeit für den Button "Abrufberechtigung beantragen" (bei "Meine Abrufberechtigungen(0)", bei "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen(0)" und bei "Meine Vollmachten(0)". Keine Eingabe des Einwilligungscodes möglich.
    Oder meinest Du mit "bei deiner Frau" das Mein-ELSTER-Konto meiner Frau, das es gar nicht gibt, weil die Steuererklärung nur über mein Konto läuft?
    Leider weiterhin ratlos.
    Herzlichen Dank für das Verständnis und die Hilfe.

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  • Charlie24
    antwortet
    Den Freischaltcode musst du einmalig unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

    bei deiner Frau eingeben. Etwa 2 Tage später kannst du ihre Bescheinigungen mit deinem Abrufcode abrufen, den Freischaltcode kannst du entsorgen.

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  • Einwilligungscode für Abruf von Bescheiden: Wo eingeben?

    Für eine Zusammenveranlagung Einkommensteueerklärung habe ich den elektronischen Abruf von Steuerdaten beantragt. Meine Frau bekam jetzt ein Schreiben des FAs mit einem Einwilligungscode, den ich in Mein ELSTER eingeben soll. Aber wo mache ich das? Geht das erst, wenn der Bescheid da ist? Im Moment finde ich keine Möglichkeit der Eingabe.
    Danke für die Hinweise.
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