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Einwilligungscode für Abruf von Bescheiden: Wo eingeben?

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  • marmotte
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Meine Frau hat den Brief mit dem Einwilligungscode von der Zentralen Rechteverwaltungsstelle in Bayern bekommen.
    Dann scheint das wohl unterschiedlich gehandhabt zu werden. Bei uns kam der Brief nicht nur vom zuständigen Finanzamt, sondern sogar von der für uns zuständigen Außenstelle desselben. Die Dame, mit der ich dort telefoniert hatte, sagte übrigens, dass sie es selbst auch freigeschaltet hat für sich, wobei ich ja nicht weiß, wo sie wohnt. Also vielleicht gibt es doch mit manchen Finanzämtern noch Probleme?

    Ich verstehe nicht, warum man bei der Beantragung des Einwilligungscode nicht prüfen kann, ob das entsprechende Finanzamt das ganze überhaupt schon durchführen kann.

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  • Charlie24
    antwortet
    Bei mir in Berlin hat es bereits Anfang Dezember 2022 geklappt.
    Bei dir hat es in Berlin funktioniert, bei Hagrid nicht. Es scheint doch finanzamtsbezogen zu sein.

    Ich warte jetzt mit der Freischaltung bis Anfang März, da soll es nach dem Bericht bei DATEV in ganz Bayern funktionieren.

    Wie inzwischen häufig bei Mein ELSTER, findet man zu dem Thema keine brauchbaren Informationen auf den ELSTER-Seiten.

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Bei mir in Berlin hat es bereits Anfang Dezember 2022 geklappt.

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  • Charlie24
    antwortet
    Ansonsten hätte man auch keinen Brief mit Einwilligungscode bekommen, der ja auch vom lokalen Finanzamt kommt.
    Meine Frau hat den Brief mit dem Einwilligungscode von der Zentralen Rechteverwaltungsstelle in Bayern bekommen.

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  • marmotte
    antwortet
    Ich hatte nochmals mit dem Finanzamt Kontakt. Dort ist man der Meinung, dass BW an der Stufe 2 bereits teilnimmt. Ansonsten hätte man auch keinen Brief mit Einwilligungscode bekommen, der ja auch vom lokalen Finanzamt kommt. Diese Aussage passt nicht zu dem, was holzgoe geschrieben hat.

    Man hat mich an die Elster-Hotline verwiesen. Dort war die Fehlermeldung unbekannt, und man hat ein Ticket aufgenommen. Ich habe den exakten Wortlaut der Meldung auch nochmals per Mail dort eingeschickt und warte auf Antwort.

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  • Charlie24
    antwortet
    Vielleicht könnten die erfolgreichen Forumsteilnehmer hier bekannt geben, welche Bundesländer die "Einwilligung für den Abruf von Bescheiden" schon unterstützen.
    In Bayern werden alle Finanzämter bis Ende Februar eingebunden. Aber wer außer NRW noch mitmacht, dazu habe ich nichts gefunden.

    https://apps.datev.de/help-center/documents/1025546

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  • Hagrid
    antwortet
    Ich habe nach erfolgreicher Eingabe des Ehegattencodes die gleiche Rückmeldung wie Marmotte erhalten
    ... Ihre Einwilligungserklärung für die Steuernummer XXX konnte nicht erfolgreich angelegt werden. Die Übermittlung einer Einwilligungserklärung ist für das betroffene Bundesland nicht möglich, da es nicht an der Pilotierung von DIVA Stufe 2 teilnimmt. ...
    In meinem Fall ist das betroffene Bundesland Berlin. Vielleicht könnten die erfolgreichen Forumsteilnehmer hier bekannt geben, welche Bundesländer die "Einwilligung für den Abruf von Bescheiden" schon unterstützen. Sobald der erste Berliner Erfolg meldet, würde ich es nochmal versuchen.

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo marmotte,
    eigentlich sollten die zuständigen Finanzämter im jeweiligen BL auch die geplanten Start- bzw. Freigabetermine erfahren.

    Tschüß

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  • marmotte
    antwortet
    Hallo holzgoe,

    danke für die Erklärung. Wo kann man denn erfahren, wann diese Stufe für Baden-Württemberg freigeschalten wird?

    Ich hab bei der Nummer, die auf dem Brief stand, angerufen, aber dort wusste man nichts und konnte mir auch keine Stelle nennen, die sich mit den Thema auskennt.

    Grüße marmotte

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo marmotte,
    seit Dezember 2022 gibt es eine erweiterte Zustimmung nicht nur für den digitalen Bescheid sondern für die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt über den ELSTER-Account (DIVA Stufe 2) das ist offensichtlich noch nicht in allen BL freigeschalten. Die zusätzliche Null steht mit Sicherheit für den Schrägstrich in deiner Steuernummer und manchmasl wird das jweilige Bundesland der Steuernummer durch Kennziffer vorangestellt.
    Du hast den Einwilligungscode beantragt, dann geht automatisch die Erstellung des Briefes raus.
    Die Prüfung erfolgt erst bei Freischaltung und dann kommt der Hinweis wie du ihn erhalten -> wenn das BL noch nicht dabei ist.

    Tschüß

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  • marmotte
    antwortet
    Hallo,

    ich habe den Einwilligungscode meines Ehegatten in meinem Elster-Account eingegeben. Nachdem der Status mehrere Tage "in Prüfung" war, bekam ich heute über Elster folgende Mitteilung:

    Sehr geehrte/r Mein ELSTER-Nutzer/in,
    Ihre Einwilligungserklärung für die Steuernummer XXX konnte nicht erfolgreich
    angelegt werden. Die Übermittlung einer Einwilligungserklärung ist für das betroffene
    Bundesland nicht möglich, da es nicht an der Pilotierung von DIVA Stufe 2 teilnimmt. Bitte
    verzichten Sie vorerst auf die Übermittlung einer Einwilligungserklärung oder geben eine
    andere Steuernummer an.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Finanzverwaltung
    Mein Bundesland ist Baden-Württemberg. Ich weiß nicht, was eine "Pilotierung von DIVA Stufe 2" ist. Bedeutet dies, dass der elektronische Bescheid in BW noch nicht geht? Und falls ja, warum haben wir dann überhaupt einen Einwilligungcode zugeschickt bekommen?

    Was mir noch aufgefallen ist: Die Steuernummen in obiger Mitteilung (von mir ausgeixt), entspricht nicht 100% unserer tatsächlichen Steuernummer. Es sind zwei Ziffern zusätzlich vorangestellt und innerhalb der Steuernummer eine zusätliche Null vorhanden.

    Grüße marmotte

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  • Charlie24
    antwortet
    ... die letzten Jahre habe ich meinen Steuerbescheid spätestens Mitte April gehabt,
    Viele Erklärungen werden vollautomatisiert verbeschieden, die bekommt kein Mensch zu Gesicht, deshalb gehen die ersten Steuerbescheide

    inzwischen bereits Ende März raus.

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  • dukeofnormandie
    antwortet
    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

    Hallo,

    nicht nur bis zur Bekanntgabe ist Zeit -> die Bearbeitung der 2022er Erklärungen startet wie alle Jahre meist erst irgendwann Anfang bis Mitte März.

    Tschüß
    N´abend!

    a) Elektronische Bekanntgabe ist seit heute "erfolgreich geprüft" und als "aktive Einwilligung" vermerkt ! Ob das jemand noch manuell überprüft? Eigentlich sollte das doch automatisch laufen, aber dafür dauert die Bearbeitung dann doch wieder (zu) lang...
    b) positver Nebeneffekt: Mit der Aktivierung der elektronischen Bekanntgabe wurden nachträglich alle Steuerbescheide elektronisch abgelegt, die auch über Elster-online eingereicht wurden, so dass man diese Bescheide nun auch elektronisch hat.
    c) Wenn die Bearbeitung der Erklrärungen für 2022 erst Anfang bis Mitte März startet, bin ich ja früh dabei- die letzten Jahre habe ich meinen Steuerbescheid spätestens Mitte April gehabt, da habe ich teilweise erst Anfang Februar abgegeben...

    Gruß
    Thomas

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von dukeofnormandie Beitrag anzeigen
    ......
    Aber da die Erklärung 2022 erst am 15.01. abgegeben wurde, ist ja bis zur Bekanntgabe noch etwas Zeit...
    Hallo,

    nicht nur bis zur Bekanntgabe ist Zeit -> die Bearbeitung der 2022er Erklärungen startet wie alle Jahre meist erst irgendwann Anfang bis Mitte März.

    Tschüß

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  • dukeofnormandie
    antwortet
    Zitat von Steuercat Beitrag anzeigen
    Ich hatte ja am 19.01. den "Ehegatten-Code" eingegeben und habe nun gerade mal nachgesehen: Der Status lautet (immer noch) "in Prüfung".
    Es scheint also doch nicht immer so schnell zu gehen.
    Ich habe am 20.01. den Ehegattencode eingegeben und auch noch Status "in Prüfung"...
    Aber da die Erklärung 2022 erst am 15.01. abgegeben wurde, ist ja bis zur Bekanntgabe noch etwas Zeit...

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