Hallo. Ich lebe und arbeite steuerpflichtig im außereuropäischen Ausland. In Deutschland bin ich Steuerausländer wegen Einkünften aus Gewerbebetrieb (Anlage G) und aus Vermietung/Verpachtung (Anlage V). Bisher habe ich meine deutsche Steuererklärung (Formular EST 1 C für beschränkt steuerpflichtige Personen) von einem Steuerberater in Deutschland erstellen lassen, möchte dies in Zukunft jedoch aus Kostengründen per ELSTER selbst erledigen. Ist es möglich, aus dem Ausland ein Benutzerkonto bei Elster anzulegen, und wenn ja wie? Ich habe mich auf der ELSTER Homepage umgesehen, bin aber nicht schlau geworden. In Deutschland bin ich nicht mehr gemeldet, allerdings habe ich habe noch eine Postanschrift, von der mir Briefe weitergeleitet werden können. Post aus Deutschland zu mir dauert 6-8 Wochen. Vielen Dank für eure Hilfe!
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Benutzerkontoerstellung aus dem Ausland
Einklappen
X
-
Wenn du in Deutschland nicht mehr gemeldet bist, funktioniert die Registrierung nur, wenn dein deutsches Finanzamt die Verwaltung deiner Adresse
im Ausland übernimmt und die Postlaufzeiten unter 90 Tagen liegen. An die Postanschrift in Deutschland wird der Brief mit dem Aktivierungscode
nicht zugestellt, das ist ja, wenn ich das richtig verstanden habe, keine Meldeadresse.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
Ist dies etwas, worauf ich als Steuerausländer ein Recht habe und beantragen kann?
Aus diversen Beiträgen hier im Forum wissen wir allerdings, dass nicht alle Finanzamtsmitarbeiter/innen damit wirklich vertraut sind.
Falls du keine deutsche Steuer-ID hast, registrierst du dich mit einem Organisationszertifikat.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar