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Elster registrierung mit StNr oder St-Id für Erbengemeinschaft

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    Elster registrierung mit StNr oder St-Id für Erbengemeinschaft

    Wir sind eine Erbengemeinschaft, ich bin Steuerausländer (nicht EU), meine Schwester ist in D ansässig. Wir müssen eine Gesonderte u Einheitliche Feststellung abgeben.
    Wenn ich für ELSTER ein vollwertiges Benutzerkonto freischalten will, kann ich das über St Nr oder St ID machen. Welche Methode ist richtig, bzw welche Folgen hat die eine bzw andere Methode?
    Ich hatte die Freischaltung über St-ID vor 5 Wochen versucht, eine Aktivierungs-ID per email bekommen, aber der Aktivierungs-Code per Post kam nie an. Ich hatte vor 2 Wochen nachgefasst per Mitteilung ans FA innerhalb Elster, aber keinerlei Antwort erhalten.
    Soll ich die Freischaltung erneut probieren? Eine Deutsche St Nr hab ich, auf meinem Erbschafts-St-Bescheid steht aber keine St-ID. Letztere steht nur auf einem Bf des FA in einem Bescheid zu einer Fristangelegenheit. Ist das überhaupt die richtige ID oder ist das womöglich eine ID meines StB, den ich für die Gesonderte u Einheitliche Feststellung aber nicht einsetzen will.

    #2
    Zitat von IAMsHelfer Beitrag anzeigen
    Wir sind eine Erbengemeinschaft, ich bin Steuerausländer (nicht EU), meine Schwester ist in D ansässig. Wir müssen eine Gesonderte u Einheitliche Feststellung abgeben.
    Sofern die Erbengemeinschaft schon über eine eigene Steuernummer für die ges. und einheitl. Feststellung verfügt, sollte über diese eine Registrierung als Organisation erfolgen. Die Steuernummer für die Erbschaftssteuer dürfte dafür meines Wissens nach nicht funktionieren.

    Gibt es noch keine Steuernummer für die Feststellung und diese muss erst beantragt werden (sprich: Abgabe des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung") sollte eine Registrierung als Organisation über E-Mail erfolgen. Im Gegensatz zu einem vollwertigen Konto bekommt man beide Zugangsdaten (Aktivierungs-ID und-Code) per E-Mail. Der Vorteil ist: So ein Konto ist in 15min erstellt. Der nachteil ist: Damit kann man erst einmal nur den o.g. Fragebogen einreichen. Das Elster-Konto lässt sich aber (wenn denn dann die Steuernummer vorliegt) zu einem vollvollwertigen Konto "upgraden".

    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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      #3
      ... meine Schwester ist in D ansässig
      Am einfachsten ist es, ein ELSTER-Konto der Schwester zu nutzen. Falls sie noch kein Konto hat, sollte sie sich

      auf ihre Steuer-ID registrieren. Bei einer Meldeadresse in Deutschland ist das alles kein Problem.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Jau, das machts es noch einfacher.
        Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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          #5
          Danke für die Antworten.
          Charlie24 Die Schwester kommt aus zahlreichen Gründen nicht für diese St.-Angelegenheit in Frage, ein nicht änderbarer Fakt.


          Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen

          Sofern die Erbengemeinschaft schon über eine eigene Steuernummer für die ges. und einheitl. Feststellung verfügt, sollte über diese eine Registrierung als Organisation erfolgen. Die Steuernummer für die Erbschaftssteuer dürfte dafür meines Wissens nach nicht funktionieren.
          Nach meiner Kenntnis hat die Erbengemeinschaft keine eig St Nr., aber selbst wenn später eine zugeteilt wird, diese liegt nicht vor. Die Erbengemeinschaft existiert nur bis zur hoffentlich baldigen Auflösung.

          [
          Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
          Gibt es noch keine Steuernummer für die Feststellung und diese muss erst beantragt werden (sprich: Abgabe des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung") sollte eine Registrierung als Organisation über E-Mail erfolgen. Im Gegensatz zu einem vollwertigen Konto bekommt man beide Zugangsdaten (Aktivierungs-ID und-Code) per E-Mail. Der Vorteil ist: So ein Konto ist in 15min erstellt. Der nachteil ist: Damit kann man erst einmal nur den o.g. Fragebogen einreichen. Das Elster-Konto lässt sich aber (wenn denn dann die Steuernummer vorliegt) zu einem vollvollwertigen Konto "upgraden".
          Ich habe ja ein ELSTER Konto schon vor etlichen Wochen eingerichtet, mit meiner St-Nr. Nur der Upgrade funktionierte nicht.

          Nochmal bitte meine ursprüngliche Frage: Soll ich die Freischaltung erneut probieren? Meine deutsche St Nr hab ich, auf meinem Erbschafts-St-Bescheid steht aber keine St-ID. Letztere steht nur auf einem Bf des FA in einem Bescheid zu einer Fristangelegenheit. Ist das überhaupt die richtige ID oder ist das womöglich eine ID meines StB, den ich für die Gesonderte u Einheitliche Feststellung aber nicht einsetzen will. ELSTER erlaubt ohne weiteres die Angabe von Auslandsadressen, also wo ist das Problem?

          Braucht die Erbengemeinschaft eine eigenes ELSTER Konto? Ich glaube nicht, denn die ges. und einheitl. Feststellung wird von einem bevollmächtigten Vertreter der Erbengemeinschaft abgegeben. Der bin ich.

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            #6
            Die Schwester kommt aus zahlreichen Gründen nicht für diese St.-Angelegenheit in Frage, ein nicht änderbarer Fakt.
            Sie muss außer der Registrierung doch nichts machen. Die Erklärung könntest ja auch du in ihrem Konto erstellen.

            Ich habe ein Zertifikat einer deutlich älteren Angehörigen auf meinem Rechner und nutze das für deren Steuererklärungen, da sie das selbst

            nicht mehr auf die Reihe bekommt.

            Braucht die Erbengemeinschaft eine eigenes ELSTER Konto?
            Nein, natürlich nicht ! Aber hilft dir das, wenn du selbst kein Konto bei Mein ELSTER hast ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Sie muss außer der Registrierung doch nichts machen. Die Erklärung könntest ja auch du in ihrem Konto erstellen.

              Ich habe ein Zertifikat einer deutlich älteren Angehörigen auf meinem Rechner und nutze das für deren Steuererklärungen, da sie das selbst
              nicht mehr auf die Reihe bekommt.


              Nein, natürlich nicht ! Aber hilft dir das, wenn du selbst kein Konto bei Mein ELSTER hast ?
              Ich hab doch ein ELSTER Kto, nur der Upgrade funktioniert nicht. Siehe oben.

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                #8
                Ich hab doch ein ELSTER Kto, nur der Upgrade funktioniert nicht.
                Diese Vorabregistrierung hilft dir doch nichts. Ein vollwertiges Benutzerkonto lässt sich nur freischalten, wenn dein Finanzamt

                in Deutschland die Verwaltung deiner Adresse im Ausland übernimmt , sonst geht das nur mit einer deutschen Meldeadresse.

                Eine persönliche Steuer-ID hast du nur dann, wenn du nach 2008 ausgewandert bist. Die hat 11 Ziffern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  wenn dein Finanzamt in Deutschland die Verwaltung deiner Adresse im Ausland übernimmt ,.
                  Wie erreiche ich das?



                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Eine persönliche Steuer-ID hast du nur dann, wenn du nach 2008 ausgewandert bist. Die hat 11 Ziffern.
                  Ich bin erst nach 2008 ausgewandert, zur Frage nach der ID hatte ich in meinem ursprünglichen Frage eine ID erwähnt, die hat 11 Ziffern.

                  In meinem ELSTER Konto steht:
                  10.07.2024 Kontoupgrade Die Aktivierungsdaten sind gültig und verwendbar
                  Ich hab nur den Aktivierungs code nicht, sondern nur die Aktivierung ID.

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                    #10
                    Wie erreiche ich das?
                    Da musst du Kontakt mit deinem deutschen Finanzamt aufnehmen. Das muss einen bestimmten Merker setzen, der ELSTER

                    signalisiert, dass deine Adresse verwaltet wird. Das Problem ist, dass nur wenige Sachbearbeiter wirklich wissen, wie das geht.

                    Bei dem Bereich, der für beschränkt Steuerpflichtige zuständig ist, könntest du aber Glück haben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Neuigkeiten: Ich habe es mit der einzigen ID Nr die ich habe, ERNEUT probiert: Diesmal, anders als in früheren Versuchen, kommt diese Meldung:
                      Ihre Registrierung mit Identifikationsnummer konnte nicht abgeschlossen werden oder Sie konnten keinen Abrufcode beantragen. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Meldebehörde und prüfen, ob die dort gespeicherten Daten aktuell und korrekt sind.


                      Nun kömmts, die Daten bei der Meldebehörde sind korrekt. Ich hab das schriftlich.

                      Und nu?

                      Unsere letzten Antworten haben sich überschnitten, ich werde mich jetzt erstmal ans FA wenden, da geht zwar nie einer ans Tel und Briefe beantworten die erst nach 15 Monaten, ich warte nun schon 20 Monate (!!) auf meinen ErbschaftStBescheid.....
                      Zuletzt geändert von IAMsHelfer; 22.08.2024, 16:27.

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                        #12
                        Nun kömmts, die Daten bei der Meldebehörde sind korrekt. Ich hab das schriftlich.
                        Bist du denn in Deutschland überhaupt noch gemeldet ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Zitat von IAMsHelfer Beitrag anzeigen
                          Neuigkeiten: Ich habe es mit der einzigen ID Nr die ich habe, ERNEUT probiert: Diesmal, anders als in früheren Versuchen, kommt diese Meldung:
                          Ihre Registrierung mit Identifikationsnummer konnte nicht abgeschlossen werden oder Sie konnten keinen Abrufcode beantragen. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Meldebehörde und prüfen, ob die dort gespeicherten Daten aktuell und korrekt sind.

                          Nun kömmts, die Daten bei der Meldebehörde sind korrekt. Ich hab das schriftlich.
                          ???

                          Du bist doch gar nicht in D gemeldet. Nur damit wir uns nicht noch endlos im Kreis drehen: Es geht nicht darum, dass die Meldebehörde weiß, dass du ausgewandert bist.

                          Du wirst schon auf Charlie hören müssen: Bei Adressen im Ausland kann der Aktivierungsbrief nur versendet werden, wenn das FA die Pflege der ausländischen Adresse übernimmt.
                          Wir erzählen dir hier ja nicht aus Jux und Dollerei, dass sich der Prozess erheblich vereinfachen würde, wenn es über das Konto der in D lebenden Erbin ginge.

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                            #14
                            Ich bedanke mich ausdrücklich für die Informationen, die mir hier gegeben wurden.
                            Leider scheint es aber auch so, dass bereits von mir genannte Details nicht wahrgenommen wurden, leider auch nicht nach erneutem Hinweis.

                            Wenn ich festhalte, dass die Schwester nicht herangezogen werden kann (!), dann ist das so, den Hintergrund ausführlich zu erklären, dauert zwei Seiten, führt die Diskussion vom Thema weg und löst das eigentliche Problem nicht.

                            Die Lösung wird in der Verwaltung meiner Auslandsadresse beim FA liegen. Das haben wir ja nun rausgefunden.
                            Dass das ELSTER System mich darüber wochenlang im Dunkeln lässt, mir sogar sagt, dass der AktCode unterwegs sei, was aber offensichtlich nicht stimmt, ist ein Problem.
                            Dass ein FA sich über viele Wochen nicht meldet, ist auch ein Problem, in diesem Forum aber nicht zu lösen.

                            P.S.: Meldebehörden bewahren durchaus auch Auslandsadressen auf, die Abmeldebescheinigung von damals bestätigt das. Der Versand geht angeblich an die bei der Meldebehörde hinterlegte Adresse, stimmt aber offenbar auch nicht. Tja.

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                              #15
                              Es mag ja tausend Gründe geben, warum es weder über die Schwester nicht geht noch über irgendeine andere Person, die schon ein funktionierendes Konto hat, ändert aber immer noch nichts an der Aussage, dass dies die Sache verkompliziert.

                              Wer nicht in Deutschland wohnt, hat nunmal keine Meldeadresse. Die hat er auch nicht, wenn die letzte Meldebehörde weiß, wohin ins Ausland diese Person gezogen ist.

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