Wir sind eine Erbengemeinschaft, ich bin Steuerausländer (nicht EU), meine Schwester ist in D ansässig. Wir müssen eine Gesonderte u Einheitliche Feststellung abgeben.
Wenn ich für ELSTER ein vollwertiges Benutzerkonto freischalten will, kann ich das über St Nr oder St ID machen. Welche Methode ist richtig, bzw welche Folgen hat die eine bzw andere Methode?
Ich hatte die Freischaltung über St-ID vor 5 Wochen versucht, eine Aktivierungs-ID per email bekommen, aber der Aktivierungs-Code per Post kam nie an. Ich hatte vor 2 Wochen nachgefasst per Mitteilung ans FA innerhalb Elster, aber keinerlei Antwort erhalten.
Soll ich die Freischaltung erneut probieren? Eine Deutsche St Nr hab ich, auf meinem Erbschafts-St-Bescheid steht aber keine St-ID. Letztere steht nur auf einem Bf des FA in einem Bescheid zu einer Fristangelegenheit. Ist das überhaupt die richtige ID oder ist das womöglich eine ID meines StB, den ich für die Gesonderte u Einheitliche Feststellung aber nicht einsetzen will.
Wenn ich für ELSTER ein vollwertiges Benutzerkonto freischalten will, kann ich das über St Nr oder St ID machen. Welche Methode ist richtig, bzw welche Folgen hat die eine bzw andere Methode?
Ich hatte die Freischaltung über St-ID vor 5 Wochen versucht, eine Aktivierungs-ID per email bekommen, aber der Aktivierungs-Code per Post kam nie an. Ich hatte vor 2 Wochen nachgefasst per Mitteilung ans FA innerhalb Elster, aber keinerlei Antwort erhalten.
Soll ich die Freischaltung erneut probieren? Eine Deutsche St Nr hab ich, auf meinem Erbschafts-St-Bescheid steht aber keine St-ID. Letztere steht nur auf einem Bf des FA in einem Bescheid zu einer Fristangelegenheit. Ist das überhaupt die richtige ID oder ist das womöglich eine ID meines StB, den ich für die Gesonderte u Einheitliche Feststellung aber nicht einsetzen will.
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