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BundID, ELSTER Zertifikatsdatei und Sicherheitsstick

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    BundID, ELSTER Zertifikatsdatei und Sicherheitsstick

    Hallo!

    Ich brauche für ein Familienmitglied eine BundID wegen eines Antrags, der nur online gestellt werden kann.

    Das Familienmitglied habe ich meinem ELSTER-Konto hinzugefügt, da ich gelesen habe, dass man für den betreffenden Antrag mindestens ELSTER für die BundID benötigt.

    Nun brauche ich zwecks Identifikation zur Erstellung der BundID aber eine ELSTER-Zertifikatsdatei.
    Wo bekomme ich die her?

    Aktuell sehe ich in ELSTER nur die Option "Wechsel von Sicherheitsstick zu Zertifikatsdatei". Ich möchte aber den Sicherheitsstick nicht deaktivieren, weil ich das als Login-Option zukünftig brauche.

    #2
    Für das Familienmitglied muss m. E. ein eigenes Konto bei Mein ELSTER eingerichtet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Meiner Meinung nach kann man die Bund-ID mit dem eigenen Elster-Konto nicht für andere beantragen.

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        #4
        Ich kann für die betreffende Person aber kein eigenes ELSTER-Konto erstellen, da sie noch minderjährig ist.

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          #5
          Dann geht's wohl nur mit dem elektronischen Ausweis.

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Dann geht's wohl nur mit dem elektronischen Ausweis.
            Den kann man erst ab 16 nutzen.

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              #7
              Zitat von nadonje Beitrag anzeigen
              wegen eines Antrags, der nur online gestellt werden kann
              Wirklich ein Antrag, der von einem Minderjährigen gestellt werden müsste, statt von einem Erziehungsberechtigten?

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                #8
                Wirklich ein Antrag, der von einem Minderjährigen gestellt werden müsste, statt von einem Erziehungsberechtigten?
                Ich kann mir das nicht vorstellen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                  Wirklich ein Antrag, der von einem Minderjährigen gestellt werden müsste, statt von einem Erziehungsberechtigten?
                  Hatte ich tatsächlich so verstanden. Dass der Antrag nur für einen selbst und nicht für Dritte gestellt werden kann.

                  Einerseits steht im Richtlinientext zu den Anspruchsberechtigten nichts von Volljährigkeit, und die Voraussetzungen kann auch ein Minderjähriger erfüllen. Aber ich habe gerade weiter hinten im Text gesehen, dass dort behauptet wird, Voraussetzung X könnten nur Volljährige erfüllen, was offensichtlich falsch ist, weil zumindest in meinem Bundesland Minderjährige explizit in das Erlangen der Voraussetzung mit eingeschlossen sind.

                  Da passt gerade manches nicht so recht zusammen. Ich muss das nochmal nachprüfen.

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