Frage gelöscht.
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Keine Ankündigung bisher.
Absetzbarkeit des Arbeitszimmers
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Gast
AW: Absetzbarkeit des Arbeitszimmers
Das Arbeitszimmer hat nach Ihrer Schilderung mit der Anlage N überhaupt nichts zu tun, sondern mit dem Kapitalvermögen. Und dort gibt es keine Werbungskosten (Abgeltungssteuer!).
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AW: Absetzbarkeit des Arbeitszimmers
Außerdem hätten Sie das Arbeitszimmer auch weiterhin so gut wie ausschließlich zu Einkunftszwecken nutzen müssen. Die Erstellung Ihrer Steuererklärung etc. über Elsterformular gehört aber z.B. NICHT dazu.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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