Absetzbarkeit des Arbeitszimmers

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Jocki
    Neuer Benutzer
    • 02.05.2012
    • 6

    #1

    Absetzbarkeit des Arbeitszimmers

    Frage gelöscht.
    Zuletzt geändert von Jocki; 10.05.2012, 16:07. Grund: löschen
  • Elefant
    Neuer Benutzer
    • 23.05.2008
    • 3132

    #2
    AW: Absetzbarkeit des Arbeitszimmers

    Auf der Hauptseite des ElsterForums https://www.elster.de/anwenderforum/index.php kannst Du Dir einen Überblick verschaffen, für welche Zwecke die einzelnen Unterforen gedacht sind.

    Kommentar

    • Gast

      #3
      AW: Absetzbarkeit des Arbeitszimmers

      Das Arbeitszimmer hat nach Ihrer Schilderung mit der Anlage N überhaupt nichts zu tun, sondern mit dem Kapitalvermögen. Und dort gibt es keine Werbungskosten (Abgeltungssteuer!).

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7878

        #4
        AW: Absetzbarkeit des Arbeitszimmers

        Außerdem hätten Sie das Arbeitszimmer auch weiterhin so gut wie ausschließlich zu Einkunftszwecken nutzen müssen. Die Erstellung Ihrer Steuererklärung etc. über Elsterformular gehört aber z.B. NICHT dazu.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • Jocki
          Neuer Benutzer
          • 02.05.2012
          • 6

          #5
          AW: Absetzbarkeit des Arbeitszimmers

          Hallo Elefant, korsika und Picard 777,

          für Eure Antworten möchte mich recht herzlich bedanken.

          Gruß

          Jocki

          Kommentar

          Lädt...