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Einkommenssteuererklärung Ausbildungsvergütung und Arbeitslohn - Entfernungspauschale

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    Einkommenssteuererklärung Ausbildungsvergütung und Arbeitslohn - Entfernungspauschale

    Hallo,

    ich sitze gerade an meiner ersten Einkommenssteuererklärung.

    Situation ist folgende: Ich habe bis zum Juni meine (erste Berufs-)Ausbildung gemacht und wurde danach in "normales" Arbeitsverhältnis übernommen.

    Frage ist folgende: Im Hauptvordruck gebe ich unter den Sonderausgaben die Aufwendungen für die Berufsausbildung an (Bsp. Lernmaterial für die Prüfungen) wie ist es mit der Entfernungspauschale zum Ausbildungsbetrieb bzw. zur Schule. Gebe ich diese auch mit im Hauptformular in den Sonderausgaben an oder werden diese im Formular N bei den Werbungskosten mit aufgeführt?

    Wenn im Hauptformular - muss ich eine extra Aufschlüsselung beifügen oder wird der Betrag ohne weitere Erläuterung anerkannt? bzw. muss ich für die Lernmaterialien auch ein Nachweis als Anlage beifügen?

    Wenn im Formular N - füge ich dann die Ausbildungsstätte und die Schule als extra regelmäßige Arbeitsstätte auf (bei Schule dann 0 Urlaubstage)? Meine Ausbildungsstätte ist gleich meiner jetzigen Arbeitsstätte fasse ich diese dann mit Urlaubs-/aufgesuchten Tagen zusammen oder muss ich beide getrennt aufführen?

    Wenn mich da mal einer im Formulardschungel aufklären könnte wäre das echt super!

    Vielen Dank schon mal im Voraus!



    P.S. Ich hätte auch noch eine Zusatzfrage für die ganz klugen, ist mir aber nicht ganz so wichtig:

    Ich musste bei in der Ausbildung nach der Schule auch öfters nochmal zur Arbeit oder morgens vor der Schule. Könnte man diese Wege auch irgendwo mit angeben? Ist aber wie gesagt nicht ganz so wichtig für mich, die Wege waren auch nicht ganz so weit.

    #2
    AW: Einkommenssteuererklärung Ausbildungsvergütung und Arbeitslohn - Entfernungspausc

    Sie müssen die Aufwendungen für die Ausbildung sowie die Aufwendungen für den Beruf nach der Ausbildung alle auf der Anlage N angeben. Dabei gehe ich davon aus, dass Sie die Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses gemacht haben und eine Ausbildungsvergütung erhalten haben. Dies hat alles mit dem Bereich der Sonderausgaben nichts zu tun. Natürlich können Sie Fahrtkosten zur Schule auch auf der Anlage N geltend machen. Sie können die Fahrten zur Ausbildungsstätte und jetziger Arbeitsstätte zusammenfassen.

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      #3
      AW: Einkommenssteuererklärung Ausbildungsvergütung und Arbeitslohn - Entfernungspausc

      Okay, alles klar, vielen Dank für die schnelle Antwort!

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        #4
        AW: Einkommenssteuererklärung Ausbildungsvergütung und Arbeitslohn - Entfernungspausc

        Bezüglich der Berufsschule noch folgende Ergänzung:

        Berufsschule

        Entstehen einem Auszubildenden Fahrtkosten für den Besuch der Berufsschule, so kann der Arbeitgeber diese Kosten steuerfrei erstatten. Die Fahrt zur Berufsschule gilt als Dienstreise.

        Einschränkungen ergeben sich bei zusammenhängenden Ausbildungsabschnitten (Blockunterricht). Ab dem vierten Monat gilt die Berufsschule als regelmäßige Arbeitsstätte und die erstatteten Kosten sind steuerpflichtig. Die Viermonatsfrist beginnt wieder von neuem, wenn zwischen dem letzten und dem ersten Berufsschultag mehr als drei Wochen liegen.

        Wird die Berufsschule nicht im Block, sondern nur an ein oder zwei Tagen in der Woche besucht, gilt jede Fahrt zur Berufsschule als Dienstreise. Der Arbeitgeber kann die Kosten dann steuerfrei erstatten.

        Willigt der Arbeitgeber nicht in eine Erstattung der Fahrtkosten ein, kann der Auszubildende entstandene Fahrtkosten als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus unselbständiger Arbeit geltend machen. Hierfür kann er die tatsächlichen Kosten per Beleg nachweisen oder je nach benutztem Fahrzeug folgende Kilometerpauschale je Kilometer Fahrtweg

        (Hin- und Rückfahrt)

        geltend machen.

        Fahrzeug


        Kilometersätze

        Kraftwagen (PKW) 0,30 Euro

        Motorrad / Motorroller 0,13 Euro

        Moped / Mofa 0,08 Euro

        Fahrrad 0,05 Euro

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          #5
          AW: Einkommenssteuererklärung Ausbildungsvergütung und Arbeitslohn - Entfernungspausc

          Habe die Berufsschule an 2 Tagen die Woche besucht, und mein Arbeitgeber hat mir keine Fahrtkosten erstattet.

          Unter welchen Punkt kann ich diese Fahrtkosten bei den Werbungskosten eintragen?
          Als -Reisekosten beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten- und dann als Angaben in kurzform? (... bei den Detaillierten Angaben muss man ja immer ein Datum eintragen und jeden Berufsschultag einzeln wäre wohl etwas zu viel des Guten...)

          Hin- und Rückfahrt bedeutet hier also beide Strecken mit Auto 0,30 EUR? .. hört sich auch besser an

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            #6
            AW: Einkommenssteuererklärung Ausbildungsvergütung und Arbeitslohn - Entfernungspausc

            Ich würde es in der Kurzform eintragen. Und für die Fahrtstrecke zählt die Summe von Hin und Zurück.

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