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Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung?

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    Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung?

    Hallo allerseits,

    ich hätte da auch eine Frage:

    Meine Frau war im Besitz von einem Grundstück im europäischem Ausland. Sie wurde von der lokalen Verwaltung enteignet, da mehrere zusammenhängende Grundstücke für ein großes Bauprojekt gebraucht wurden. Sie hatte sich einen lokalen Anwalt genommen, am Ende hatte man sich aber doch gegen Entschädigungszahlung außergerichtlich geeinigt. Nun stellen wir uns die Frage, ob die angelaufenen Anwaltskosten in Höhe von ca 2.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können? Dass es ziemlich hohe finanzielle Belastung ist, steht außer Frage, auf der anderen Seite hatte man aber doch eine Entschädigung bekommen, obwohl auch diese den üblichen Marktpreisen nicht entsprochen hatte.

    Vielen Dank für Eure Unterstütung,

    mit freundlichen Grüßen

    Tatran

    #2
    AW: Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastung?

    Hallo Tatran,

    Ihre Frage hat leider nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun.
    Fragen Sie besser einen Vertreter der steuerberatenden Berufe oder legen Sie Einspruch ein, bei Ablehnung gehen Sie den Klageweg.

    Es tut mir leid, aber hier sind Sie garantiert im falschen Forum.

    Gruss
    stiler
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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