Hallo allerseits,
ich hätte da auch eine Frage:
Meine Frau war im Besitz von einem Grundstück im europäischem Ausland. Sie wurde von der lokalen Verwaltung enteignet, da mehrere zusammenhängende Grundstücke für ein großes Bauprojekt gebraucht wurden. Sie hatte sich einen lokalen Anwalt genommen, am Ende hatte man sich aber doch gegen Entschädigungszahlung außergerichtlich geeinigt. Nun stellen wir uns die Frage, ob die angelaufenen Anwaltskosten in Höhe von ca 2.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können? Dass es ziemlich hohe finanzielle Belastung ist, steht außer Frage, auf der anderen Seite hatte man aber doch eine Entschädigung bekommen, obwohl auch diese den üblichen Marktpreisen nicht entsprochen hatte.
Vielen Dank für Eure Unterstütung,
mit freundlichen Grüßen
Tatran
ich hätte da auch eine Frage:
Meine Frau war im Besitz von einem Grundstück im europäischem Ausland. Sie wurde von der lokalen Verwaltung enteignet, da mehrere zusammenhängende Grundstücke für ein großes Bauprojekt gebraucht wurden. Sie hatte sich einen lokalen Anwalt genommen, am Ende hatte man sich aber doch gegen Entschädigungszahlung außergerichtlich geeinigt. Nun stellen wir uns die Frage, ob die angelaufenen Anwaltskosten in Höhe von ca 2.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können? Dass es ziemlich hohe finanzielle Belastung ist, steht außer Frage, auf der anderen Seite hatte man aber doch eine Entschädigung bekommen, obwohl auch diese den üblichen Marktpreisen nicht entsprochen hatte.
Vielen Dank für Eure Unterstütung,
mit freundlichen Grüßen
Tatran
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