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Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

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    #16
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Wo muss ich Zusatzbeiträge an die Krankenkasse eintragen und ich habe insgesamt für 3 Tage Krankengeld bezogen, da mein Sohn krank war und ich deswegen zu Hause bleiben musste.

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      #17
      AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

      Hallo Koellegirl,

      das mit dem halben Kinderfreibetrag ist bei nicht verheiratet ok.
      Der andere Hinweis sagt dir, dass also deine Krankenversicherungsbeträge so hoch sind, dass der Höchstbetrag ausgeschöpft ist und sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Haftpflicht-, Unfall- usw. sich nicht mehr auswirken.

      Tschüß

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        #18
        AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

        Dankeee :-)

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          #19
          AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

          Zitat von Koellegirl Beitrag anzeigen
          Jaaaaaa Danke, dass war es wohl!
          Sag ich doch

          Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
          Wenn es keine Ehefrau gibt dann sind auch k e i n e Angaben zur Ehefrau zu machen. Auch nicht auf der ersten Seite des Hauptvordrucks. Es kann weder Zusammenveranlagung noch getrennte Veranlagung beantragt werden.

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            #20
            AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

            'oller' Rechthaber :P

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              #21
              AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

              @Chapnator
              An Profilsucht kann es nicht liegen, Elefanten sind langsam, dickhäutig und haben ein sehr großes Profil, aber Wale haben vielleicht ein größeres... ; -)
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #22
                AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

                Genau! Das größte Profil beim Rüsseltier hat dabei der Dickschädel ;D

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                  #23
                  AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

                  Hallo Leute, ich habe auch eine Frage zum Thema: ich fang demnächst beim Bund an und muss einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mitbringen. da ich allerdings noch Schüler bin und auch keinen Nebenjob hab muss ich die dann überhaupt mitnehmen? bitte um hilfe.

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                    #24
                    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

                    Der Bund will keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung von Dir sondern eine Bescheinigung über die Lohnsteuerabzugsmerkmale. Und diese bekommst Du bei Deinem Finanzamt.

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                      #25
                      AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

                      Gab es da bei Elstam nicht mal ne Vereinfachungsregelung, dass beim ersten Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis nach der Schule die Steuerklasse I unterstellt wird und keine Bescheinigung nötig ist?

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                        #26
                        AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

                        Ja, das ist richtig. Aber das nützt Ihnen nichts, wenn Ihr Arbeitgeber auf der Vorlage einer Bescheinigung besteht.

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                          #27
                          AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

                          Zitat von toni91 Beitrag anzeigen
                          Hallo Leute, ich habe auch eine Frage zum Thema: ich fang demnächst beim Bund an und muss einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mitbringen. da ich allerdings noch Schüler bin und auch keinen Nebenjob hab muss ich die dann überhaupt mitnehmen? bitte um hilfe.
                          Wo ist das eine Frage ZUM THEMA ? Das Thema heißt "Kinderbetreuungskosten". wenn Sie mal wieder eine Frage haben, machen Sie bitte einen neuen Threat auf.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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