Hello,
noch drei generelle Fragen. Die Lohnsteuererklärung von 2009 und 2010 habe ich online versendet. Dann musste ich alles nochmals ausdrücken und zusätzlich per Post versenden.
1 Ist dies nun für 2011 auch noch die geltene Reglung?
2.Ist es richtig, das bei Riester Rentenversicherten nun die Bescheiningung nach §10a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt entfällt? Also der Versicherungsträger sendet dem Finanzamt diese Bescheinigung selbstständig zu?
Heißt also. Ich muss meine Riesterrente wie bisher in der Steuererklärung eintragen, muss aber nicht mehr separat zum Finanzamt senden
3. Nur noch mal zur Sicherheit (Verlegen) das - vor dem Betrag im Kästchen Insgesamt bei der Steuerberechnung steht für Erstattung? Ich bekomme als Geld erstattet, anstatt zu zahlen?
Thanks for help
Marty
noch drei generelle Fragen. Die Lohnsteuererklärung von 2009 und 2010 habe ich online versendet. Dann musste ich alles nochmals ausdrücken und zusätzlich per Post versenden.
1 Ist dies nun für 2011 auch noch die geltene Reglung?
2.Ist es richtig, das bei Riester Rentenversicherten nun die Bescheiningung nach §10a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt entfällt? Also der Versicherungsträger sendet dem Finanzamt diese Bescheinigung selbstständig zu?
Heißt also. Ich muss meine Riesterrente wie bisher in der Steuererklärung eintragen, muss aber nicht mehr separat zum Finanzamt senden
3. Nur noch mal zur Sicherheit (Verlegen) das - vor dem Betrag im Kästchen Insgesamt bei der Steuerberechnung steht für Erstattung? Ich bekomme als Geld erstattet, anstatt zu zahlen?
Thanks for help
Marty
Kommentar