Ich habe in der Anlage KAP2011 für meinen Mann und mich Günstigerprüfung beantragt. (Weil das 2010 die Steuerberaterin so eingetragen hatte, keine Ahnung, ob das sinnvoll ist, ich kann aus dem Steuerbescheid unseren Steuersatz nicht entnehmen). Jetzt möchte ich in Zeile 14a in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag eintragen von Kapitalerträgen, die ich in der KAP nicht angegeben habe; da ich bei der entsprechenden Bank einen (nicht ausgeschöfpten) Freistellungsauftrag habe. Daraufhin kommt bei der Plausibilitätsprüfung obige Fehlermeldung.
Muss ich den fraglichen Sparerpauschebtrag nicht angeben?
Muss ich den fraglichen Sparerpauschebtrag nicht angeben?
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