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Plausibilitätsprüfung: Eintrag widerpricht der beantragten Günstigerprüfung

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    Plausibilitätsprüfung: Eintrag widerpricht der beantragten Günstigerprüfung

    Ich habe in der Anlage KAP2011 für meinen Mann und mich Günstigerprüfung beantragt. (Weil das 2010 die Steuerberaterin so eingetragen hatte, keine Ahnung, ob das sinnvoll ist, ich kann aus dem Steuerbescheid unseren Steuersatz nicht entnehmen). Jetzt möchte ich in Zeile 14a in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag eintragen von Kapitalerträgen, die ich in der KAP nicht angegeben habe; da ich bei der entsprechenden Bank einen (nicht ausgeschöfpten) Freistellungsauftrag habe. Daraufhin kommt bei der Plausibilitätsprüfung obige Fehlermeldung.
    Muss ich den fraglichen Sparerpauschebtrag nicht angeben?

    #2
    AW: Plausibilitätsprüfung: Eintrag widerpricht der beantragten Günstigerprüfung

    Hallo schwalbe 28,

    das liegt mit Sicherheit an deiner Eintragung, wenn du Zeile 4 angekreuzt hast bedeutet das du beantragst Günstigerprüfung für alle Kapitaleträge und in Zeile 14a erklärst du dann, dass du bestimmte Kapitaleträge nicht erklärt hast ist das ein Widerspruch.
    Also setze das Kreuz in Zeile 5 Günstigerprüfung für bestimmte Kapitalerträge und die Plausibilitätsprüfung sollte zufrieden sein.

    Tschüß

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      #3
      AW: Plausibilitätsprüfung: Eintrag widerpricht der beantragten Günstigerprüfung

      Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort!

      Ich habe jetzt bei der fraglichen Bank eine Steuerbescheinigung angefordert, damit ich die Kapitalerträge erklären kann. Die Variante mit dem Kreuz in Zeile 5 war mir zu riskant, da dann alle möglichen anderen Zeilen ausgefüllt werden müssen, zu denen ich nicht zu sagen weiss.

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