Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Elster und Vorsorgeaufwendungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Elster und Vorsorgeaufwendungen

    Hallo Experten,

    meinen Elster-Steuerbescheid wurde vom Finanzamt abgelehnt, allerdings habe ich noch einmal mein Program geprüft und die Aussage widerspricht dem des Finanzamtes.

    Bei der Beschränkung abzugsfähiger Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) gibt Elster als "Ergebnis Günstigerprüfung" §10 Abs. 1 Nr 3 EStG vor. Das Finanzamt ändert dies allerdings in §10 Abs. 1 Nr 3a EStG. Hierdurch errechnet mein Program bei der Summe sonstiger Vorsorgeaufwendungen 8937 Euro, das Finanzamt nur 4212 Euro. Gleiches für Abzugsfähige sonsitge Vorsorgeaufwendungen: mein Program 6507, das Finanzamt kommt auf 3800 Euro.

    Bei der Summe der Beiträge zur Basiskrankenversicherung kommt das Program auf 9543 Euro, Finanzamt nur auf 2842 Euro. Das sind große Differenzen und ich verstehe nicht wie dies zustande kommen. Wie gesagt beruft sich das Amt auf die Nr. 3a und nicht auf die Nr. 3 (siehe oben).

    Hat jemand eine Ahnung worin der Unterschied besteht?

    Danke

    Gandalf

    #2
    AW: Elster und Vorsorgeaufwendungen

    Das Problem besteht oft bei der Eintragung in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand. Dort wird oft Nein angekreuzt obwohl Ja richtig ist. Wie sieht es bei Ihnen aus? Ggf. ändern Sie die Eintragung und vergleichen dann nochmals Ihre Berechnung mit dem Steuerbescheid. Grundsätzlich kann man die Aussage treffen, dass Arbeitnehmer immer Ja ankreuzen müssen und dies evtl. dann auch für die Ehefrau gültig ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Elster und Vorsorgeaufwendungen

      Lieben Dank für die rasche Antwort. Bei mir steht unter Punkt 11 bei mir und meiner Frau ein JA.

      Kommentar


        #4
        AW: Elster und Vorsorgeaufwendungen

        Mit welchem Programm arbeiten Sie? Vielleicht hilft Ihnen dieser Link weiter:

        http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-24101.xhtml?currentModule=home

        Kommentar


          #5
          AW: Elster und Vorsorgeaufwendungen

          Die Unterschiede sind so frappant, dass man das letztlich relativ einfach nachrechnen können musste:

          Zuerst für jeden der beiden Ehepartner ausrechnen, wie hoch der Basisanteil an KV und die PV ist:

          - bei Pflichtversicherung in der GKV den AN-Anteil zur KV aus Zeile 25 der LStB nehmen, davon 4 Prozent für den Krankengeldanspruch abziehen, und den AN-Anteil zur PV in Z 26 addieren.

          - bei freiwilliger Versicherung in der GKV den Gesamtbeitrag selber ausrechnen, BBG war 2012 z.B. 44550 Euro, Beitragssatz GKV 15,5 Prozent, PV 1,9 Prozent, vom GKV-Beitrag wieder 4% abziehen, und dann die steuerfreien AG-Zuschüsse lt. Z24

          - bei PKV hat man eine Bescheinigung gekriegt, in der Basisanteil (hervon wieder 4 Proz. runter) und Wahlanteil aufgeschlüsselt sind, davon eine evtl. Beitragsrückerstattung sowie den steuerfreien AG-Zuschuss abziehen.

          Kommt man zusammen über 3800 bei gemeinsamer Veranlagung, ist es ein Fall für §3 (1) Nr. 3, sonst halt 3a.

          Kommentar

          Lädt...
          X