Hallo Experten,
meinen Elster-Steuerbescheid wurde vom Finanzamt abgelehnt, allerdings habe ich noch einmal mein Program geprüft und die Aussage widerspricht dem des Finanzamtes.
Bei der Beschränkung abzugsfähiger Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) gibt Elster als "Ergebnis Günstigerprüfung" §10 Abs. 1 Nr 3 EStG vor. Das Finanzamt ändert dies allerdings in §10 Abs. 1 Nr 3a EStG. Hierdurch errechnet mein Program bei der Summe sonstiger Vorsorgeaufwendungen 8937 Euro, das Finanzamt nur 4212 Euro. Gleiches für Abzugsfähige sonsitge Vorsorgeaufwendungen: mein Program 6507, das Finanzamt kommt auf 3800 Euro.
Bei der Summe der Beiträge zur Basiskrankenversicherung kommt das Program auf 9543 Euro, Finanzamt nur auf 2842 Euro. Das sind große Differenzen und ich verstehe nicht wie dies zustande kommen. Wie gesagt beruft sich das Amt auf die Nr. 3a und nicht auf die Nr. 3 (siehe oben).
Hat jemand eine Ahnung worin der Unterschied besteht?
Danke
Gandalf
meinen Elster-Steuerbescheid wurde vom Finanzamt abgelehnt, allerdings habe ich noch einmal mein Program geprüft und die Aussage widerspricht dem des Finanzamtes.
Bei der Beschränkung abzugsfähiger Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) gibt Elster als "Ergebnis Günstigerprüfung" §10 Abs. 1 Nr 3 EStG vor. Das Finanzamt ändert dies allerdings in §10 Abs. 1 Nr 3a EStG. Hierdurch errechnet mein Program bei der Summe sonstiger Vorsorgeaufwendungen 8937 Euro, das Finanzamt nur 4212 Euro. Gleiches für Abzugsfähige sonsitge Vorsorgeaufwendungen: mein Program 6507, das Finanzamt kommt auf 3800 Euro.
Bei der Summe der Beiträge zur Basiskrankenversicherung kommt das Program auf 9543 Euro, Finanzamt nur auf 2842 Euro. Das sind große Differenzen und ich verstehe nicht wie dies zustande kommen. Wie gesagt beruft sich das Amt auf die Nr. 3a und nicht auf die Nr. 3 (siehe oben).
Hat jemand eine Ahnung worin der Unterschied besteht?
Danke
Gandalf
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