Mein Sohn arbeitet bei einer Elektronik-Markt-Kette. Da er einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen möchte, erkundigte er sich in der Zentrale nach einer Lohnsteuerbescheinigung. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass diese nur direkt an das Finanzamt Übermittelt wird. Jetzt fehlen uns aber die Beiträge des AG zur Sozialversicherung, welche auf der Lohnabrechnung nicht ersichtlich sind.
Reicht es, nur die bekannten Daten aus der kommulierten Lohnabrechnung am Jahresende zu übernehmen. Wird der Rest vom Finanzamt ergänzt?
Danke!
Reicht es, nur die bekannten Daten aus der kommulierten Lohnabrechnung am Jahresende zu übernehmen. Wird der Rest vom Finanzamt ergänzt?
Danke!
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