Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

kein Duplikat der El-Lohnsteuerbescheinigung an den Arbeitnehmer, ist das üblich?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    kein Duplikat der El-Lohnsteuerbescheinigung an den Arbeitnehmer, ist das üblich?

    Mein Sohn arbeitet bei einer Elektronik-Markt-Kette. Da er einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen möchte, erkundigte er sich in der Zentrale nach einer Lohnsteuerbescheinigung. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass diese nur direkt an das Finanzamt Übermittelt wird. Jetzt fehlen uns aber die Beiträge des AG zur Sozialversicherung, welche auf der Lohnabrechnung nicht ersichtlich sind.
    Reicht es, nur die bekannten Daten aus der kommulierten Lohnabrechnung am Jahresende zu übernehmen. Wird der Rest vom Finanzamt ergänzt?
    Danke!

    #2
    AW: kein Duplikat der El-Lohnsteuerbescheinigung an den Arbeitnehmer, ist das üblich?

    Ja, das sollte reichen. Auch wenn das so vom Arbeitgeber sicher nicht richtig ist.

    Der Lohnsteuerjahresausgleich wurde übrigens vor langer langer Zeit in Einkommensteuererklärung umgetauft

    Kommentar


      #3
      AW: kein Duplikat der El-Lohnsteuerbescheinigung an den Arbeitnehmer, ist das üblich?

      Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen. Ich bezweifle, dass eine elektronische Übermittlung der Steuererklärung möglich ist, wenn derartige Daten fehlen.

      Kommentar


        #4
        AW: kein Duplikat der El-Lohnsteuerbescheinigung an den Arbeitnehmer, ist das üblich?

        Alle mal zusammengeschmissen dürfte wohl eher Folgendes zutreffen, da das auch der Gesetzeslage entspricht: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen Ausdruck der ÜBERMITTELTEN elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen. D.h. im ersten Schritt muss er an das Finanzamt übermitteln. Dazu hat er bis zum 28.02.2013 Zeit. Erst NACH der Übermittlung darf er ausdrucken und aushändigen, denn sonst würde ja auf dem Ausdruck das sog. Transferticket fehlen, dass die erfolgte Übermittlung anzeigt.

        Wenn der Arbeitgeber nun z.B. die Übermittlung tatsächlich erst Ende Februar plant, kann er somit JETZT den Ausdruck noch nicht rausrücken. Erfahrungsgemäß muss der Arbeitnehmer eigentlich auch dem Ausdruck nicht hinterherlaufen, sondern der Arbeitgeber macht das automatisch. Insbesondere bei einer großen Kette, wo das sicher durchorganisiert ist. Vielleicht erstellt und verteilt er das in Zusammenhang mit einer Monatsabrechnung ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: kein Duplikat der El-Lohnsteuerbescheinigung an den Arbeitnehmer, ist das üblich?

          Danke für die Antworten,
          da werde ich wohl noch nochmal nachfassen.
          Im Prinzip habe ich ja die Daten des Arbeitnehmers auf der kommulierten Gehaltsabrechnung für den Dezember. Reicht dies, wenn ich diese in den Erklärungsbogen einsetze und ergänzt das Finanzamt dann die z.B. Sozialbeiträge des Arbeitgebers?
          Schönen Tag
          Zuletzt geändert von Walf; 22.01.2013, 06:38.

          Kommentar


            #6
            AW: kein Duplikat der El-Lohnsteuerbescheinigung an den Arbeitnehmer, ist das üblich?

            Wegen dem fehlenden Eintrag wird ein Abbruchhinweis erzeugt, eine Datenübermittlung ist danach nicht möglich.

            Kommentar


              #7
              AW: kein Duplikat der El-Lohnsteuerbescheinigung an den Arbeitnehmer, ist das üblich?

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Erst NACH der Übermittlung darf er ausdrucken und aushändigen, denn sonst würde ja auf dem Ausdruck das sog. Transferticket fehlen, dass die erfolgte Übermittlung anzeigt.
              Leider halten oder zumindest hielten sich viele Softwareanbieter nicht an diese Vorgehensweise und lassen bzw. ließen den Ausdruck vor der Übermittlung zu.
              So sind zumindest in den vergangenen Jahren eine große Zahl von Ausdrucken der Lohnsteuerbescheinigungen im Umlauf, die niemals versendet wurden und noch mehr, die zwar versendet, aber nicht kontrolliert wurden (Verarbeitungsprotokoll...).

              Kommentar


                #8
                AW: kein Duplikat der El-Lohnsteuerbescheinigung an den Arbeitnehmer, ist das üblich?

                @V. Liersee,

                diese Sperre wie bei ElsterFormular und ElsterOnlinePortal wünsche ich mir bei jeder anderen Software auch! ;-)

                Ebenso leidgeprüft ;-)
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                Kommentar

                Lädt...
                X