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Abgabenpflichtiger Job + 400 Euro Job als Freier Mitarbeiter + Promotionsstudium

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    Abgabenpflichtiger Job + 400 Euro Job als Freier Mitarbeiter + Promotionsstudium

    Meine Freundin hat einen Job im Einzelhandel bei dem sie monatlich ca. 600 Euro brutto verdient. Zusätzlich ist sie bei einem anderen Arbeitgeber als Freie Mitarbeiterin (selbständige Tätigkeit als Dozentin auf Honorarbasis) auf 400 Eurobasis angestellt und ist in ihrem Promotionsstudium.

    Den abgabenpflichtigen Job bei Elster einzugeben ist kein Problem.

    Muss der 400 Euro Job noch zusätzlich angegeben werden oder ist der für die Steuererklärung nicht relevant?
    Können für das Promotionsstudium und/oder für die Tätigkeit als Freie Mitarbeiterin Werbungskosten angegeben werden? Z.B. für Fachbücher, Computer usw.?
    Dabei handelt es sich ja um ein Zweitstudium.
    Wenn ja, muss ich diese Werbungskosten ganz normal eintragen, da das Promotionsstudium ja in der Steuererklärung zuvor nicht erwähnt wird.

    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    #2
    AW: Abgabenpflichtiger Job + 400 Euro Job als Freier Mitarbeiter + Promotionsstudium

    Hallo,

    der 400 EuroJob bleibt außen vor. Hat nichts in der Steuererklärung zu suchen.
    Zweitstudium sind Werbungskosten Also Anlage N - Fahrtkosten, Bücher usw.


    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Abgabenpflichtiger Job + 400 Euro Job als Freier Mitarbeiter + Promotionsstudium

      Die selbständige Tätigkeit gehört in Anlage S.

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        #4
        AW: Abgabenpflichtiger Job + 400 Euro Job als Freier Mitarbeiter + Promotionsstudium

        Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
        Die selbständige Tätigkeit gehört in Anlage S.
        Auch wenn 400 Euro pro Monat für diese Tätigkeit nicht überschritten werden?

        Müsste man dann auch ein Gewerbe o.ä. anmelden?

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          #5
          AW: Abgabenpflichtiger Job + 400 Euro Job als Freier Mitarbeiter + Promotionsstudium

          Hallo S04-Niels,

          Du schreibts von AG bei dem 400 EuroJob, dann ist es doch keine Selbstständigkeit oder setzt deine Freundin ihr Honorar eigenständig fest. Bezahlt der AG pauschal Lohnsteuer? Ich sehe das etwas anders wie Elefant.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Abgabenpflichtiger Job + 400 Euro Job als Freier Mitarbeiter + Promotionsstudium

            Sie ist als Freie Mitarbeiterin auf 400 Euro Basis angestellt. Sie hat aber nur diesen einen Arbeitgeber und bekommt dort pauschal 400 Euro pro Monat.
            Eine wirklich Selbständigkeit ist es also nicht.

            Der Arbeitgeber bezahlt auch keine Lohnsteuer. Genau deswegen stellen sie meine Freundin ja als Freie Mitarbeoterin bei einem Honorar von 400 Euro an.
            Ob das so alles rechtens ist kann ich nicht beurteilen.

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              #7
              AW: Abgabenpflichtiger Job + 400 Euro Job als Freier Mitarbeiter + Promotionsstudium

              Zitat von S04-Niels Beitrag anzeigen
              Freie Mitarbeiterin (selbständige Tätigkeit als Dozentin auf Honorarbasis)
              Das müsste halt geklärt werden!

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                #8
                AW: Abgabenpflichtiger Job + 400 Euro Job als Freier Mitarbeiter + Promotionsstudium

                @Elefant

                RICHTIG!

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Abgabenpflichtiger Job + 400 Euro Job als Freier Mitarbeiter + Promotionsstudium

                  Zitat von S04-Niels Beitrag anzeigen
                  Sie ist als Freie Mitarbeiterin auf 400 Euro Basis angestellt.
                  bei dieser formulierung können sich schonmal die Nackenhaare aufstellen ;-)

                  entweder ist sie "freie mitarbeiterin auf honorarbasis", dann ist das einkommen wohl steuerpflichtig und ggf. in anlage s einzutragen.

                  ODER sie ist auf "400 euro basis geringfügig beschäftigt". dann sollte sie vom arbeitgeber bei der knappschaft angemeldet sein und ihr einkommen pauschal versteuert. das ist dann in der steuererklärung nirgends angegeben.

                  was genau auf sie zutrifft, können sie nur selber wissen, bzw. müssen dies nochmal genau mit dem arbeitgeber klären.

                  (notfalls hilft vielleicht auch ein blick in den honorar- oder arbeitsvertrag oder die fragestellung, ob es vom arbeitgeber monatliche bescheinigungen über lohn uns sv-beiträge gibt oder eher nicht)

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