Wo muss ich meine Nebentätigkeit eintragen?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Nebentätigkeit
				
					Einklappen
				
			
		
	X
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	 Gast Gast
 AW: Nebentätigkeit
 
 Um dies beurteilen zu können muss man auch wissen, um was für eine Nebentätigkeit es sich konkret handelt.
 Kommentar
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	
 AW: Nebentätigkeit
 
 Es handelt sich also offensichtlich um einen Nebenjob.
 
 Sofern hierfür eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt wurde, gehören die Einnahmen auf die Anlage N (Übernahme der Zahlen auf Seite 1). Wenn es sich um einen pauschal besteuerten Minijob handeln sollte, dann muss dieser nicht in der Steuererklärung auftauchen.UserElster
 Kommentar

Kommentar