Wo muss ich meine Nebentätigkeit eintragen?
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Keine Ankündigung bisher.
Nebentätigkeit
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Gast
AW: Nebentätigkeit
Um dies beurteilen zu können muss man auch wissen, um was für eine Nebentätigkeit es sich konkret handelt.
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AW: Nebentätigkeit
Es handelt sich also offensichtlich um einen Nebenjob.
Sofern hierfür eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt wurde, gehören die Einnahmen auf die Anlage N (Übernahme der Zahlen auf Seite 1). Wenn es sich um einen pauschal besteuerten Minijob handeln sollte, dann muss dieser nicht in der Steuererklärung auftauchen.UserElster
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