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LstBescheinigungsdatenbezug weiterhin vom Arbeitgeber?

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    LstBescheinigungsdatenbezug weiterhin vom Arbeitgeber?

    Die Abzugsmerkmale werden mir zur Überprüfung vom Finanzamt mitgeteilt.
    Der Arbeitgeber kann Diese auf elektronischem Wege vom Finanzamt abrufen.
    Die Daten , die ich bisher vom Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
    bekommen habe , bekomme ich díe weiterhin vom Arbeitgeber auf schriftlichem
    Wege um sie dann in die Steuererklärung eintragen zu können , oder liegen die bereits , wie im Ausdruck angegeben , bei der Finanzverwaltung vor ,
    (Angaben zu Lohnsteuer , Rentenversicherung , Kirchensteuer , etc...etc...)?

    Mit freundlichen Grüssen
    Zuletzt geändert von quest123; 26.02.2013, 12:41.

    #2
    AW: LstBescheinigungsdatenbezug weiterhin vom Arbeitgeber?

    Sie bekommen von Ihrem Arbeitgeber ein Ausdruck aus elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für Kj. 20XX
    Finanzamt hat zwar Ihre Daten (auch Ihre andere Daten, z.B. Sparkonto u.s.w.), Sie müssen aber selbst alles eintragen, was Sie geltend machen möchten.
    So funktioniert es)

    Kommentar


      #3
      AW: LstBescheinigungsdatenbezug weiterhin vom Arbeitgeber?

      Vielen Dank!
      Im Prinzip erhalte ich dann einfach keine Lohnsteuerkarte mehr ( auch nicht aus Plastik ) sondern muss nur noch den Bescheid des Arbeitgebers abwarten?
      Erlauben Sie mir in dieser Rubrik noch eine weiterführende Frage : dass ab 01.04.2012 auf eine neue Abrechnungsstelle umgestellt worden ist , hat für mich dann ebenfalls keine Bedeutung?

      Danke.

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