Die Abzugsmerkmale werden mir zur Überprüfung vom Finanzamt mitgeteilt.
Der Arbeitgeber kann Diese auf elektronischem Wege vom Finanzamt abrufen.
Die Daten , die ich bisher vom Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
bekommen habe , bekomme ich díe weiterhin vom Arbeitgeber auf schriftlichem
Wege um sie dann in die Steuererklärung eintragen zu können , oder liegen die bereits , wie im Ausdruck angegeben , bei der Finanzverwaltung vor ,
(Angaben zu Lohnsteuer , Rentenversicherung , Kirchensteuer , etc...etc...)?
Mit freundlichen Grüssen
Der Arbeitgeber kann Diese auf elektronischem Wege vom Finanzamt abrufen.
Die Daten , die ich bisher vom Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
bekommen habe , bekomme ich díe weiterhin vom Arbeitgeber auf schriftlichem
Wege um sie dann in die Steuererklärung eintragen zu können , oder liegen die bereits , wie im Ausdruck angegeben , bei der Finanzverwaltung vor ,
(Angaben zu Lohnsteuer , Rentenversicherung , Kirchensteuer , etc...etc...)?
Mit freundlichen Grüssen
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