Hallo in die Gemeinde,
ich bin gerade dabei meine Lohnsteuererklärungen der letzten Jahre zu machen.
Folgendes beschäftigt mich gerade:
Ich habe 2010 vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich mit einem ehem. Arbeitgeber erwirkt. Ich habe damals Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt bekommen. Seit 2012 muss ich diese zurück zahlen.
Wie, und vor allem in welchem Jahr kann ich die kosten (belaufen sich auf ~1000 EUR in Summe) geltend machen? ich habe gelesen als außergewöhnliche Belastungen wäre dies möglich. Nun bleibt der Zeitraum?
ich bin gerade dabei meine Lohnsteuererklärungen der letzten Jahre zu machen.
Folgendes beschäftigt mich gerade:
Ich habe 2010 vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich mit einem ehem. Arbeitgeber erwirkt. Ich habe damals Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt bekommen. Seit 2012 muss ich diese zurück zahlen.
Wie, und vor allem in welchem Jahr kann ich die kosten (belaufen sich auf ~1000 EUR in Summe) geltend machen? ich habe gelesen als außergewöhnliche Belastungen wäre dies möglich. Nun bleibt der Zeitraum?
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