Hallo zusammen,
ich fülle gerade meine erste Einkommensteuererklärung aus und bin bisschen am kämpfen.
Den Hauptvordruck habe ich ausgefüllt und bin nun bei Anlage N.
Bis zum 31.01.2012 war ich noch Auszubildender, habe dann aber gleich als Fachkraft in der selben Firma bis zum 31.07.2012 gearbeitet. Dafür wurde natürlich auch ein neuer Arbeitsvertrag erstellt.
Ist die Dauer des Dienstverhätnisses also vom 01.01.2012-31.07.2012 oder vom 01.02.2012-31.07.2012?
Vielen Dank für die Hilfe
Tobias
ich fülle gerade meine erste Einkommensteuererklärung aus und bin bisschen am kämpfen.
Den Hauptvordruck habe ich ausgefüllt und bin nun bei Anlage N.
Bis zum 31.01.2012 war ich noch Auszubildender, habe dann aber gleich als Fachkraft in der selben Firma bis zum 31.07.2012 gearbeitet. Dafür wurde natürlich auch ein neuer Arbeitsvertrag erstellt.
Ist die Dauer des Dienstverhätnisses also vom 01.01.2012-31.07.2012 oder vom 01.02.2012-31.07.2012?
Vielen Dank für die Hilfe
Tobias
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