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Steuererklärungen von 2009 und 2010

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    Steuererklärungen von 2009 und 2010

    Hallo zusammen,

    nach langen Jahren der ich nenne es mal Faulheit, habe ich mich im März diesen Jahres dazu entschlossen mal eine Steuererklärung abzugeben. Da ich gelesen habe, dass man bei Erstabgabe einer Steuererklärung bis zu 5 Jahre in die Vergangenheit gehen kann, dachte ich mir "okay, machst du mal die Steuererklärungen von 2011 und 2012 fertig". Seit diesen Jahren bin ich vollwertig Angestellter, nachdem ich Mitte 2010 meine Ausbildung beendet hatte.

    Nachdem ich aus den beiden Jahren unerwartet hohe Rückzahlungen erhalten habe, frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn ich auch für 2009 und 2010 Steuererklärungen abgeben sollte.


    Nur die Kernfrage ist jetzt: Geht das jetzt überhaupt noch, wo ich schon 2011 und 2012 abgegeben habe und diese bewilligt wurden?


    Hätte ich mal eher geschaltet, dann wäre ich nicht mit der Steuererklärungsabgabe so unlogisch vorgegangen.


    Vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten.


    LG


    Daniel

    #2
    AW: Steuererklärungen von 2009 und 2010

    Die Tatsache, dass Sie für 2011 und 2012 bereits eine Erklärung abgegeben haben steht einer Abgabe von Erklärungen für die Vorjahre nicht entgegen. Sie müssen lediglich die Verjährungsfristen beachten, was Sie jedoch schon selbst erkannt haben.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärungen von 2009 und 2010

      Die Verjährungsfrist beträgt i.ü. VIER Jahre, d.h. sie Steuererklärung 2009 muss am 31.12.2013 beim Finanzamt sein.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärungen von 2009 und 2010

        Hallo Korsika, hallo Picard777,

        vielen Dank für die Rückmeldung!



        Gut zu wissen, dann werde ich vor meinem Urlaub noch die Steuererklärungen von 2009 und 2010 an das Finanzamt übersenden!



        VG


        Daniel

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