Hallo zusammen,
nach langen Jahren der ich nenne es mal Faulheit, habe ich mich im März diesen Jahres dazu entschlossen mal eine Steuererklärung abzugeben. Da ich gelesen habe, dass man bei Erstabgabe einer Steuererklärung bis zu 5 Jahre in die Vergangenheit gehen kann, dachte ich mir "okay, machst du mal die Steuererklärungen von 2011 und 2012 fertig". Seit diesen Jahren bin ich vollwertig Angestellter, nachdem ich Mitte 2010 meine Ausbildung beendet hatte.
Nachdem ich aus den beiden Jahren unerwartet hohe Rückzahlungen erhalten habe, frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn ich auch für 2009 und 2010 Steuererklärungen abgeben sollte.
Nur die Kernfrage ist jetzt: Geht das jetzt überhaupt noch, wo ich schon 2011 und 2012 abgegeben habe und diese bewilligt wurden?
Hätte ich mal eher geschaltet, dann wäre ich nicht mit der Steuererklärungsabgabe so unlogisch vorgegangen.
Vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten.
LG
Daniel
nach langen Jahren der ich nenne es mal Faulheit, habe ich mich im März diesen Jahres dazu entschlossen mal eine Steuererklärung abzugeben. Da ich gelesen habe, dass man bei Erstabgabe einer Steuererklärung bis zu 5 Jahre in die Vergangenheit gehen kann, dachte ich mir "okay, machst du mal die Steuererklärungen von 2011 und 2012 fertig". Seit diesen Jahren bin ich vollwertig Angestellter, nachdem ich Mitte 2010 meine Ausbildung beendet hatte.
Nachdem ich aus den beiden Jahren unerwartet hohe Rückzahlungen erhalten habe, frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn ich auch für 2009 und 2010 Steuererklärungen abgeben sollte.
Nur die Kernfrage ist jetzt: Geht das jetzt überhaupt noch, wo ich schon 2011 und 2012 abgegeben habe und diese bewilligt wurden?
Hätte ich mal eher geschaltet, dann wäre ich nicht mit der Steuererklärungsabgabe so unlogisch vorgegangen.
Vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten.
LG
Daniel
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