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ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

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    ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

    ZVE-AN-Anteil und ZVE Steuer - Zu viele Steuern gezahlt - Wo kann ich die eintragen?
    Hey!

    Da mein Arbeitgeber vergessen hat, mich bei der VBL anzumelden, musste ich 2012 für 2011 und 2012 die Anteile nachbezahlen (ca. 1400€), außerdem musste ich diese besteuern (ca. 3400€). Die beiden Summen sind vermerkt in der Lohnsteuerbescheinigung unter (34. ZVE-AN-Anteil und 35. ZVE-Steuern). Das war ein wirklicher Schock zum Jahresende, als alles aufeinmal bezahlt werden musste... ;( ;( Es wurde mir zum Trost gesagt, dass ich einen Teil der Steuern wieder zurückbekomme. Nun frage ich mich, wo ich das beim Ausfüllen der Buhl Software eintragen kann.
    Es würde mich sehr sehr freuen, wenn mir jemand antworten kann!

    Lieben Dank!
    Christine

    #2
    AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

    Hallo,
    wie wäre es, die Anfrage im Buhl-Forum zu stellen?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

      Das habe ich. leider antwortet da keiner. Es ist aber ja auch übertragbar auf elstar. Wenn ich also wüsste,wo ich das da eintrage,wäre mir auch sehr geholfen :-)

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        #4
        AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

        Hallo TineTinelli

        ~~ ~~ was ist elstar? ~ ~

        gez. H A G E N-G R O N E R T

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          #5
          AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

          Eine Apfelsorte, wenn ich das richtig im Kopf habe. Der Bezug zu ElsterLOHN erschließt sich mir da aber eigentlich nicht. Muss mal in die Anlage Weinbau reinschauen, vielleicht steht da was ... ;-)
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

            Hallo Picard777

            ~~ ~~ Ach so, eine Apfelsorte ~~~, ist bekannt, hilft aber nicht im

            E L S T E R-FORUM. ~ ~

            Mit freundlichen Grüßen

            H A G E N-G R O N E R T

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              #7
              AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

              Ich habe den Threat ja auch nicht angefangen, bei MIR dürfen Sie sich daher auch nicht beschweren ;-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

                Entschuldigung, dass ich einen Rechtschreibfehler begangen habe, um weiteren Missverständnissen vorzubeugen: Ich meinte natürlich Elster.
                Ich würde mich sehr über hilfreiche Tipps freuen. Möglichst in Bezug auf mein Anliegen

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                  #9
                  AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

                  Zitat von TineTinelli Beitrag anzeigen
                  ZVE-AN-Anteil und ZVE Steuer - Zu viele Steuern gezahlt - Wo kann ich die eintragen?
                  Hey!

                  Da mein Arbeitgeber vergessen hat, mich bei der VBL anzumelden, musste ich 2012 für 2011 und 2012 die Anteile nachbezahlen (ca. 1400€), außerdem musste ich diese besteuern (ca. 3400€). Die beiden Summen sind vermerkt in der Lohnsteuerbescheinigung unter (34. ZVE-AN-Anteil und 35. ZVE-Steuern). Das war ein wirklicher Schock zum Jahresende, als alles aufeinmal bezahlt werden musste... ;( ;( Es wurde mir zum Trost gesagt, dass ich einen Teil der Steuern wieder zurückbekomme. Nun frage ich mich, wo ich das beim Ausfüllen der Buhl Software eintragen kann.
                  Es würde mich sehr sehr freuen, wenn mir jemand antworten kann!

                  Lieben Dank!
                  Christine


                  Also die VBL-Zahlung für 2013 sollte ja sowieso schon steuerfrei erfolgt sein, und kann daher in der Steuererklärung nicht nochmals angegeben werden.
                  Für die Zahlungen der Vorjahre wüsste ich jetzt nicht, wo man die eintragen könnte und nach welcher Vorschrift die steuerfrei sein sollten.
                  Entweder nochmal beim Arbeitgeber/Finanzamt oder bei einem Steuerberater/Lohnsteuerhilfe nachfragen, weil wir hier eigentlich keine Steuerberatung betreiben, sondern nur Fragen im bezug zu ELSTER beantworten.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

                    Danke für die Hilfe! Was ich nicht verstehe ist, inwiefern für 2013 die hätte steuerfrei sein müssen? Die VBL muss man doch versteuern, sonst hätte ich ja keine Steuern dafür bezahlen müssen ?:-S

                    Kommentar


                      #11
                      AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

                      Zitat von TineTinelli Beitrag anzeigen
                      Danke für die Hilfe! Was ich nicht verstehe ist, inwiefern für 2013 die hätte steuerfrei sein müssen? Die VBL muss man doch versteuern, sonst hätte ich ja keine Steuern dafür bezahlen müssen ?:-S
                      siehe Website der VBL:
                      http://www.vbl.de/de/arbeitgeber/freiwillige_versicherung/entgeltumwandlung/
                      Mfg

                      Kommentar


                        #12
                        AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

                        PS: Sie meinen aber schon die Entgeltumwandlung oder?
                        Mfg

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                          #13
                          AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

                          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                          Ich habe den Threat ja auch nicht angefangen, bei MIR dürfen Sie sich daher auch nicht beschweren ;-)
                          Hallo Picard777

                          ~~ ~~ hat sich bei Ihnen jemand beschwert? ~ ~

                          Mit freundlichen Grüßen

                          H A G E N-G R O N E R T

                          Kommentar


                            #14
                            AW: ZVE-AN-Anteil und ZVE-Steuer

                            Zitat von TineTinelli Beitrag anzeigen
                            Entschuldigung, dass ich einen Rechtschreibfehler begangen habe, um weiteren Missverständnissen vorzubeugen: Ich meinte natürlich Elster.
                            Ich würde mich sehr über hilfreiche Tipps freuen. Möglichst in Bezug auf mein Anliegen
                            Hallo TineTinelli

                            ~ ~ alles klar, jetzt habe ich Sie verstanden. ~ ~

                            Mit freundlichen Grüßen

                            H A G E N-G R O N E R T

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