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Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken? :)

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    Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken? :)

    Hallo.
    Ich habe meine Einkommenssteuererklärung immer von einem Lohnsteuerhilfeverein machen lassen. Da der Mitgliedsbeitrag mittlerweile 99 Euro beträgt, und ich nichtmal 500 Euro wiederbekomme ist mir das langsam zu teuer geworden. Vorallem weil das ausfüllen für den Berater nichtmal 5 Minuten dauert, bei mir ändert sich meistens nichts ausser den Versicherungsbeiträgen ( Festlohn ).
    Jetzt habe ich versucht anhand von Elster die Erstattung von 2011 nachzurechnen.
    Angegeben habe ich nur folgendes:

    Sonderausgaben,
    - Punkt 46 Kirchensteuer. Den Betrag der auf der Lstbescheinigung steht auf volle Euro aufgerundet.

    Außergewöhnliche Belastungen,
    - Punkt 68 Praxisgebühr 96 Euro
    - Punkt 72 Haken gesetzt bei Kapitaterträge betragen nicht mehr als 800 Euro

    Anlage N,
    - die Zahlen aus der Lstbescheinigung 2011 übernommen

    Werbungskosten:
    - Die entferung zur Arbeit, km und Tage.
    - Punkt 42, Aufwendungen für Arbeitsmittel: typische Berufsbekleidung und Reinigungskosten, pauschal 110 Euro
    - Punkte 48, weitere Werbungskosten:
    _ Kto Führungsgebühr Pauschale 16 Euro
    _ Unfallversicherung 50% ( halben Jahresbeitrag)

    Anlage Vorsorgeaufwand:
    - Altersvorsorge 4 und 8 wurde übernommen
    - Kranken u. Pflegeversicherung 12 und 15 wurden übernommen
    - Sonstige Vorsorgeaufwendungen 44 wurde übernommen

    - Punkt 47
    Unfallversicherung 50% ( halben Jahresbeitrag)
    Haftpflichtversicherung vollen Jahresbeitrag
    Lebensversicherung vollen Jahresbeitrag
    KfZ Haftpflicht vollen Jahresbeitrag

    Das ist alles was mir einfällt.
    Ich bin mir aber nicht ganz sicher ob ich die Versicherungen richtig eingetragen habe. Habe gelesen das man sie, wenn sie private und Berufliche Risiken abdecken, zu 50% unter Werbungskosten und 50% unter Vorsorgeaufwand eintragen kann.
    Dann sollte ich die Haftpflicht ja auchnoch splitten können oder?
    In der Lebensvesicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung integriert, aber, auch das habe ich irgendwo nachgelesen, kann ich ja trotzdem nicht teilen?

    Im Vergleich, meie Berechnung, Berechnung vom Lst Hilfeverein (was ich auch auf den cent genau wiederbekommen habe) bin ich in der Gesamtsumme schon nah dran.
    Allerdings habe ich bei sonstige Werbungskosten nur die halbe Unfallversicherung + Kto Gebühren, und somit nur ~ 1/4 von dem was der Hilfeverein ausgerechnet hat.

    Sieht jemand villeicht einen Fehler?
    Wäre super wenn mir jemand helfen könnte. Wenn nicht, übernehme ich die Daten einfach so nach 2012, ändere die Zahlen auf den aktuellen Stand und schick es so ab. Es ist zwar weniger, aber keine 99 Euro weniger :-)

    PS: Wenn ich die Bescheinigung von meinem Arbeitgeber + Bescheinigung über Praxisgebühr und Kontoauszüge mit den Beträgen die ich an die Versicherungen gezahlt habe einreiche reicht das ja oder?

    #2
    AW: Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken?

    Für die Unfallversicherung in der Arbeit ist der Arbeitgeber zuständig. Deine Unfallversicherungsbeiträge sind keine Werbungskosten.

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      #3
      AW: Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken?

      Hi,

      meines Erachtens kannst Du die Unfalversicherung aber als Sonderausgaben geltzen machen.

      JWS

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        #4
        AW: Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken?

        Aber wenn ich auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall habe, melde ich das doch auch an meine Unfallversicherung, und nicht an die meines Arbeitgebers?

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          #5
          AW: Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken?

          Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt es die Entfernungspauschale. Damit sind alle Kosten abgegolten.

          Kommentar


            #6
            AW: Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken?

            Hallo,

            schau mal auf Seite 12 des Vordrucks "Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2012":

            Dort ist ausgeführt:

            Beiträge für eine private Unfallversicherung gehören zu den
            weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wenn die Unfallversicherung
            ausschließlich private Risiken abdeckt. Sind sowohl
            private als auch berufliche Risiken versichert, sind die
            Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte als Sonderausgaben und
            Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

            Kommentar


              #7
              AW: Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken?

              Hallo
              Ich habe mich gestern angemeldet und möchte eine Frage im Forum stellen.
              Kannst du mir schreiben wie das geht.
              Vielen Dank
              Leider habe ich zu deinem Thema keine Antwort

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                #8
                AW: Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken?

                Zitat von ulli82 Beitrag anzeigen
                Aber wenn ich auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall habe, melde ich das doch auch an meine Unfallversicherung, und nicht an die meines Arbeitgebers?
                Hallo ulli 82

                ~ ~ ein Arbeitsunfall, auch ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, muss sofort dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

                Die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers übernimmt die aus dem Unfall entstandenen Arzt-, Krankenhaus- und entsprechend andere
                zuzuordnenden Kosten. ~ ~
                Der Arbeitgeber bezahlt die Versicherungsbeiträge.

                Zusätzlich informieren Sie Ihre privat abgeschlossene Unfallversicherung und können je nach Vertragsvereinbarung weitere finanzielle Vorteile erwarten. ~ ~

                gez. H A G E N-G R O N E R T

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                  #9
                  AW: Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken?

                  Wow. Ein Glück, dass dies kein Steuerberatungsforum ist.

                  Erstmal, die gesetzliche Unfallversicherung durch den AG gilt auch für den (direkten) Weg zur und von der Arbeit, sobald ich mir ein Haar auf dem Weg krümme, ist der AG auch Ansprechpartner, da geht es auch um Meldefristen.

                  Aber es sind durchaus Werbungskosten, wenn ein AN freiwillig auch berufliche Risiken absichert. Und so sagt das BMF zuletzt, seine langjährige Auffassung wiederholend:

                  Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine Unfallversicherung, die das Unfallrisiko sowohl im beruflichen als auch im außerberuflichen Bereich abdeckt, sind zum einen Teil Werbungskosten und zum anderen Teil Sonderausgaben. (...). Für die Aufteilung sind die Angaben des Versicherungsunternehmens darüber maßgebend, welcher Anteil des Gesamtbeitrags das berufliche Unfallrisiko abdeckt. Fehlen derartige Angaben, ist der Gesamtbeitrag durch Schätzung aufzuteilen. Es bestehen keine Bedenken, wenn die Anteile auf jeweils 50 % des Gesamtbeitrags geschätzt werden.
                  Sinngemäß steht es auch in den LStH und den Erläuterungen zu den Formularen, entsprechend mache ich es seit Jahren unbeanstandet.

                  Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist die Situation anders, die deckt i.A. ausdrücklich keine beruflichen Risiken ab, es sei denn, man hat Zusatzmodule wie Diensthaftpflicht für den öD abgeschlossen, deren ausgewiesene Mehrkosten sind zwanglos Werbungskosten, entsprechend habe ich die in den Jahren, als ich noch im öD war, die paar Euro im Jahr unbeanstandet abgesetzt.

                  Und Unfallkosten (im Sinne von Sachschäden am Pkw) auf dem Arbeitsweg sind ein komplexes Thema. Zwar sind die Werbungskosten hier durch die Pendlerpauschale eigentlich abgegolten. Aber sowohl der Gesetzgeber (s. die entsprechenden Bundestagsdrucksachen zum Jahressteuergesetz, in dem die Rechtslage vor 2007 rückwirkend wieder hergestellt wurde) als auch das BMF in den daraufhin abgelassenen Schreiben vertreten die Auffassung, dass Unfallkosten in Analogie zu den außergewöhnlichen Abschreibungen trotzdem Werbungskosten sind. Entsprechend habe ich vor ein paar Jahren meine Unfallkosten abgesetzt, wobei es entsprechende standardisierte Formulare zurückgab, wo ich die Details zu meinem Unfall eintragen durfte, die sich mein FA wahrscheinlich nicht selber ausgedacht hat. Dass es FA gibt, die das anders handhaben, ist mir bewusst, sonst gäbe es nicht Urteile wie vom FG Nürnberg, die die sicher vertretbare Auffassung haben, dass wenn der Gesetzgeber wirklich wollte, dass wenn der Gesetzgeber wollte, dass Unfallkosten durch die Pendlerpauschale nicht abgegolten seien, er es auch so ins Gesetz hätte schreiben müssen. Aber da sogar das BMF das anders sieht, dürften die meisten FA sich eher am BMF orientieren.
                  Zuletzt geändert von ; 26.05.2013, 17:24.

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                    #10
                    AW: Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken?

                    Zitat von Ingrid Murach Beitrag anzeigen
                    Hallo
                    Ich habe mich gestern angemeldet und möchte eine Frage im Forum stellen.
                    Kannst du mir schreiben wie das geht.
                    Vielen Dank
                    Leider habe ich zu deinem Thema keine Antwort
                    Hallo Ingrid Murach

                    ~~ F O R U M ~~ anklicken
                    ~~ Unterforum, zum Beispiel: Forum Allgemein und Projekt ~~ anklicken
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                    ~~ anschließend Beitrag erstellen

                    gez. H A G E N-G R O N E R T

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                      #11
                      AW: Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken?

                      Zitat von bobobaer Beitrag anzeigen
                      Ein Glück, dass dies kein Steuerberatungsforum ist.
                      Trotzdem Danke für die Info ;D

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                        #12
                        AW: Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken?

                        Danke für die zahlreichen Antworten.
                        Also lasse ich jetzt alles so wie ich es schon habe.
                        Weiß dann zwar immer noch nicht wie der LstHV auf den Werbungskosten Betrag gekommen ist, aber egal.

                        Aber eine Frage hab ich trotzdem noch.
                        Die Praxisgebühr zählt doch zu den Aufwendungen der zumutbaren Eigenbelastung (6 v.H. des Bruttolohns) dazu oder?
                        Wenn ich dann den Betrag nicht überschreite, wie wohl die meisten Leute nicht, brauch ich sie erst garnicht anzugeben oder?

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                          #13
                          AW: Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken?

                          Hallo,

                          genau so ist es

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken?

                            Zitat von ulli82 Beitrag anzeigen
                            Wenn ich dann den Betrag nicht überschreite, wie wohl die meisten Leute nicht, brauch ich sie erst garnicht anzugeben oder?
                            Das ist zwar richtig, allerdings finde ich 96 Euro Praxisgebühr etwas seltsam. Bei gesetzlich versicherten ist die 10 Euro pro Quartal, wo man beim Arzt war.
                            96 ist hingegen eine recht krumme Zahl, die eher auf 8 Euro/Monat hindeutet, was zufällig der von einigen Krankenkassen damals erhobenen Kopfpauschale entspricht, und die fällt natürlich nicht unter außergewöhnliche Belastungen, sondern unter die normalen KV-Beiträge.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Meine erste Steuererklärung, kann mal einer gucken?

                              Ach sorry.
                              Ich meine natürlich die Krankenkassenzusatzbeiträge ( 8 Euro im Monat ), nicht die Praxisgebühr.
                              Unter welchen Punkt muß ich die denn eintragen in der Steuererklärung?
                              Beiträge zur KV die als Zusatzbeitrag geleistet wurden, unter Versorgeaufwand Zeile 13 wird das dann ja sein oder?
                              Zuletzt geändert von ulli82; 26.05.2013, 20:51.

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