Hallo zusammen,
unter den "pos. Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" trägt man ja den Bruttoarbeitslohn aus Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung abzgl. Werbungskosten von 920,00 ein. So weit, so gut.
Da meine Freundin dieses Jahr Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten hat, steht diesmal bei ihr in der Lohnsteuerbescheinigung auch ein Betrag in Zeile 15 ("Kurzarbeitergeld, Zuschuss zu Mutterschaftsgeld etc.").
Meine Frage: Ist dieser Betrag im Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 enthalten oder nicht? Muss ich ihn noch hinzuaddieren?
Vielen Dank im Voraus.
Gipsrose
unter den "pos. Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" trägt man ja den Bruttoarbeitslohn aus Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung abzgl. Werbungskosten von 920,00 ein. So weit, so gut.
Da meine Freundin dieses Jahr Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten hat, steht diesmal bei ihr in der Lohnsteuerbescheinigung auch ein Betrag in Zeile 15 ("Kurzarbeitergeld, Zuschuss zu Mutterschaftsgeld etc.").
Meine Frage: Ist dieser Betrag im Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 enthalten oder nicht? Muss ich ihn noch hinzuaddieren?
Vielen Dank im Voraus.
Gipsrose
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