Hallo, war im letzten Jahr einige Monate selbständig gemeldet (Versicherungen), habe dann gemerkt, dass das nichts wird und das Gewerbe abgemeldet. Hatte keinen Gewinn, aber Verluste wie Fahrten zu Schulungen, Schulungsmaterial, Hotel u.s.w.. Kann ich die geltend machen und wenn ja, wo? Danke für jeden Tipp!
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Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit
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Hagen-Gronert
AW: Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit
Hallo britta r
Sie brauchen es doch woanders nicht versuchen. Elefant hat Ihnen doch einen
guten Tipp gegeben.
Erstellen Sie eine formlose Gewinnermittlung bis 17.500 € Betriebseinnahme,
oder das Formular EÜR ab 17.500 € Betriebseinnahme:
Alle Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen erfassen, das Ergebnis in das
Formular Anlage ~ G ~ übernehmen ( auch wenn sich ein Verlust ergeben hat).
Schulungskosten, Schulungsmaterial gehören zu den Betriebsausgaben,
Hotelkosten, Fahrtkosten sind auch Betriebsausgaben. ( Reisekosten-Abrechnung )
gez. H a g e n - G r o n e r t
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Hagen-Gronert
AW: Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit
Hallo FIGUL
~~~ ~~~ FIGUL, ich habe gelernt, dass ein Punkt der stört in den
Papierkorb gehört, und jetzt ein fehlender Strich bei der Minuszahl ( Verlust Betrag )
hinzuzufügen, ist eine gute Wahl.
Punkt - Punkt - Komma - Strich: fertig ist das Lachgesicht *** :-) *** = *** ***
Mit freundlichen Grüßen
H a g e n - G r o n e r t
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