Hallo, war im letzten Jahr einige Monate selbständig gemeldet (Versicherungen), habe dann gemerkt, dass das nichts wird und das Gewerbe abgemeldet. Hatte keinen Gewinn, aber Verluste wie Fahrten zu Schulungen, Schulungsmaterial, Hotel u.s.w.. Kann ich die geltend machen und wenn ja, wo? Danke für jeden Tipp!
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit
				
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	 Hagen-Gronert Hagen-Gronert
 AW: Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit
 
 Hallo britta r
 
 Sie brauchen es doch woanders nicht versuchen. Elefant hat Ihnen doch einen
 guten Tipp gegeben.
 
 Erstellen Sie eine formlose Gewinnermittlung bis 17.500 € Betriebseinnahme,
 oder das Formular EÜR ab 17.500 € Betriebseinnahme:
 Alle Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen erfassen, das Ergebnis in das
 Formular Anlage ~ G ~ übernehmen ( auch wenn sich ein Verlust ergeben hat).
 
 Schulungskosten, Schulungsmaterial gehören zu den Betriebsausgaben,
 Hotelkosten, Fahrtkosten sind auch Betriebsausgaben. ( Reisekosten-Abrechnung )
 
 gez. H a g e n - G r o n e r t
 Kommentar
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	 Hagen-Gronert Hagen-Gronert
 AW: Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit
 
 Hallo FIGUL
 
 ~~~ ~~~ FIGUL, ich habe gelernt, dass ein Punkt der stört in den ~~~ FIGUL, ich habe gelernt, dass ein Punkt der stört in den
 
 Papierkorb gehört, und jetzt ein fehlender Strich bei der Minuszahl ( Verlust Betrag )
 
 hinzuzufügen, ist eine gute Wahl.
 
 Punkt - Punkt - Komma - Strich: fertig ist das Lachgesicht *** :-) *** = *** *** ***
 
 Mit freundlichen Grüßen
 H a g e n - G r o n e r t
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