Hi,
bei uns in der Firma bin ich stiller Teilhaber an einer stillen Mitarbeiterbeteiligung. Diese wurde vor einem Jahr umgestellt und da ich nicht ganz durchgestiegen bin habe ich nichts daran geändert. Der Punkt ist folgender, es gibt eine alte und eine neue Beteiligung mein Freistellungsauftrag gilt aber aktuell nur für die alte Beteiligung. In Summe habe ich da ca 155€ Ertrag zu erwarten, die neue baut sich Jahr für Jahr weiter auf wird aber aktuell durch meinen Fehler besteuert.
Für 2011 habe ich gesehen habe ich dort knappe 15€ Steuern zahlen müssen, ich denke das kann ich unter Lehrgeld abhaken. Für 2012 wird es aber wohl mehr werden und da stellt sich mir die Frage wie ich die Steuer dafür zurück bekomme.
Abgegeben habe ich die 2012er bereits, sollte ich evtl. noch fix das KAP Formular nach reichen und wenn ja was gebe ich dort wie an? Die Höhe der Steuer werde ich wohl in ca 2. Wochen wissen (Teilhaber Versammlung ist erst).
Oder muss ich warten bis ich die Steuererklärung erhalte und dann Einspruch einlegen?
Ich werde auf jeden Fall nächste Woche erstmal die Freistellungsaufträge anpassen. 150€ alte Beteiligung und 651€ neue Beteiligung. Steuern sind für einen Berufsanfänger echt eine Herrausforderung.
LG
bei uns in der Firma bin ich stiller Teilhaber an einer stillen Mitarbeiterbeteiligung. Diese wurde vor einem Jahr umgestellt und da ich nicht ganz durchgestiegen bin habe ich nichts daran geändert. Der Punkt ist folgender, es gibt eine alte und eine neue Beteiligung mein Freistellungsauftrag gilt aber aktuell nur für die alte Beteiligung. In Summe habe ich da ca 155€ Ertrag zu erwarten, die neue baut sich Jahr für Jahr weiter auf wird aber aktuell durch meinen Fehler besteuert.
Für 2011 habe ich gesehen habe ich dort knappe 15€ Steuern zahlen müssen, ich denke das kann ich unter Lehrgeld abhaken. Für 2012 wird es aber wohl mehr werden und da stellt sich mir die Frage wie ich die Steuer dafür zurück bekomme.
Abgegeben habe ich die 2012er bereits, sollte ich evtl. noch fix das KAP Formular nach reichen und wenn ja was gebe ich dort wie an? Die Höhe der Steuer werde ich wohl in ca 2. Wochen wissen (Teilhaber Versammlung ist erst).
Oder muss ich warten bis ich die Steuererklärung erhalte und dann Einspruch einlegen?
Ich werde auf jeden Fall nächste Woche erstmal die Freistellungsaufträge anpassen. 150€ alte Beteiligung und 651€ neue Beteiligung. Steuern sind für einen Berufsanfänger echt eine Herrausforderung.
LG
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