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Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

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    Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    Hi,

    bei uns in der Firma bin ich stiller Teilhaber an einer stillen Mitarbeiterbeteiligung. Diese wurde vor einem Jahr umgestellt und da ich nicht ganz durchgestiegen bin habe ich nichts daran geändert. Der Punkt ist folgender, es gibt eine alte und eine neue Beteiligung mein Freistellungsauftrag gilt aber aktuell nur für die alte Beteiligung. In Summe habe ich da ca 155€ Ertrag zu erwarten, die neue baut sich Jahr für Jahr weiter auf wird aber aktuell durch meinen Fehler besteuert.

    Für 2011 habe ich gesehen habe ich dort knappe 15€ Steuern zahlen müssen, ich denke das kann ich unter Lehrgeld abhaken. Für 2012 wird es aber wohl mehr werden und da stellt sich mir die Frage wie ich die Steuer dafür zurück bekomme.

    Abgegeben habe ich die 2012er bereits, sollte ich evtl. noch fix das KAP Formular nach reichen und wenn ja was gebe ich dort wie an? Die Höhe der Steuer werde ich wohl in ca 2. Wochen wissen (Teilhaber Versammlung ist erst).

    Oder muss ich warten bis ich die Steuererklärung erhalte und dann Einspruch einlegen?

    Ich werde auf jeden Fall nächste Woche erstmal die Freistellungsaufträge anpassen. 150€ alte Beteiligung und 651€ neue Beteiligung. Steuern sind für einen Berufsanfänger echt eine Herrausforderung.

    LG
    Zuletzt geändert von Schoolisoutfan; 28.05.2013, 21:19.

    #2
    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

    Zitat von Schoolisoutfan Beitrag anzeigen
    Hi,

    Die Höhe der Steuer werde ich wohl in ca 2. Wochen wissen (Teilhaber Versammlung ist erst).

    LG
    Wenn jetzt (2013) über eine Ausschüttung für 2012 entschieden wird, betrifft diese die Steuererklärung 2013 (Jahr der Zahlung). Wenn das mit den 15 Euro in 2012 für 2011 genauso war, können sie das noch in der Steuererklärung 2012 berücksichtigen.

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      #3
      AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

      Hallo Schoolisoutfan,

      wenn du mit deinen Zinserträgen unter dem Sparerfreibetrag liegst und nur vergessene oder schlecht verteilte Freistellungsaufträge Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, kannst du diese mit der Anlage Kap über die Einkommensteuererklärung anrechnen oder zurückerhalten.
      Eigentlich tippst du die dafür nötige Steuerbescheinigung ab, da stehen die Zeilen meistens mit dran.
      Also auf Seite 1 Zeile 7 und 14 und 15 und auf Seite 2 Zeile 50, 51 und 52 (falls Kirchensteuerpflichtig)

      Solange du noch keinen Bescheid hast, kanst du versuchen die Anlage KAP nachzureichen, am besten du telefonierst mal mit deinem zuständigen Bearbeiter beim Finanzamt.

      Tschüß

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        #4
        AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

        Guten Morgen,

        leider sind die Ziffern nicht aufgeführt.

        Bei mir steht:

        Steuerbescheiningung vom 25.05.2012

        Gewinnanteil für das Jahr 2011
        (Einnahmen nach §20 Abs. 1 Nr.4 EStG)

        Höhe der Kapitalerträge 53,86 €
        anre. Kap. Ertragssteuer 13,42€
        anr. Soli. 0,74€
        anr. Kirchensteuer 0,00€
        Zahlungstag 01.06.2012

        Es wurde für Sie ein Freistellungsauftrag in Höhe von 0,00 € berücksichtt.
        Gezahlt wurde an das Steueramt für Körperschaften 1 .... Steuernummer


        Wäre nun folgendes Richtig?

        Seite 1.

        4,5,6 Ohne Kreuz
        7. Beiträge lt. Steuerbescheinigung(en) 13,42€
        korriggierte Beträge ( leer lassen )
        14. 0 (da ich ja keinen Freistellungsauftrag abgegebene habe)
        15. 107,36 (Betrag der ersten Beteiligung der Steuerfrei war)

        Seite 2.

        Beig. Bescheinigung aus Beteiligungen
        50. 13,42€ 13,42€
        51. 0,74€ 0,74€

        Kirchensteuer Zahle ich ja keine.

        Beilegen würde ich dann noch die beiden Steuerbescheinigungen vom 25.06.2012

        Nächstes Jahr müsste ich dieses hier dann für das Jahr 2013 machen und danach greifen meiner Ansicht nach die Freibträge wenn ich sie nun anpasse.

        Habe ich jetzt alles Richtig gemacht?

        Vielen Dank schonmal.
        Zuletzt geändert von Schoolisoutfan; 29.05.2013, 11:36.

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          #5
          AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

          Hallo Schoolisoutfan,
          in deinem Fall wäre ein Kreuz in Zeile 5 passend, ich glaube ohne einen Eintrag würde die Plausiprüfung schimpfen.

          Die anderen Eintragungen sind korrekt.

          Tschüß

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            #6
            AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

            >>> 4,5,6 Ohne Kreuz

            Kann nicht gehen. Ein Kreuz muss da sein, wohl in 5, s. Beitrag holzgoe

            >>> 7. Beiträge lt. Steuerbescheinigung(en) 13,42€

            Quatsch. Da sind die Kapitalerträge gefragt, die 13€ sind aber die einbehaltenen Steuern.

            >>> Beig. Bescheinigung aus Beteiligungen
            >>>50. 13,42€ 13,42€
            >>>51. 0,74€ 0,74€

            Du hast die aus der Bescheinigung übernommenen Steuern auch bei den Steuern für Beteiligungen übernommen? Warum? Du hast doch keine unternehmerischen Beteiligungen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Pausibilitätsprüfung sowas Unplausibles schluckt, keine Erträge aus Beteiligungen, aber Steuern drauf gezahlt.

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              #7
              AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

              Hallo,
              @bobobaer
              in die Zeile 7 gehören natürlich die 54 Euro Erträge, habe ich übersehen.
              Und die Zeilen 50 und 51 sollten natürlich bei den Kennziffern lt. Bescheinigung ausgefüllt werden.
              Du hast recht.

              Tschüß

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                #8
                AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

                Seite 1.

                5 Ohne Kreuz
                7. Beiträge lt. Steuerbescheinigung(en) 53,68
                korriggierte Beträge ( leer lassen )
                14. 0 (da ich ja keinen Freistellungsauftrag abgegebene habe)
                15. 107,36 (Betrag der ersten Beteiligung der Steuerfrei war)

                Seite 2.

                Beig. Bescheinigung aus Beteiligungen
                50. 13,42€
                51. 0,74€

                Nun sollte es passen?

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                  #9
                  AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

                  >>>5 Ohne Kreuz

                  Nein, mit Kreuz.

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                    #10
                    AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

                    Stimmt hatte mich vertan, ist nun alles abgegeben.

                    Danke an alle

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

                      Wie es der Teufel will ist eben die Steuerbescheinigung 2012 eingetroffen. Kann ich diese in einer weiteren KAP bis Freitag auch schon abgeben oder muss ich bis nächstes Jahr warten? Entschuldigt bitte wenn diese Frage dähmlich ist, ist erst meine 2te Steuererklärung.

                      LG

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                        #12
                        AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

                        Wann war das Jahr der Zahlung?

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                          #13
                          AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

                          Auszahlung war heute.wann die Steuern gezahlt wurden kann ich nicht sagen, da der steuerbescheid 2012 lautet gehe ich doch vom letzten jahr aus oder?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

                            Die Zahlen der Steuerbescheinigung 2012 gehören in die Steuererklärung 2012.

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                              #15
                              AW: Freistellungsauftrag vergessen, wie kann ich das Geld zurück holen?

                              Zitat von Schoolisoutfan Beitrag anzeigen
                              Auszahlung war heute.wann die Steuern gezahlt wurden kann ich nicht sagen, da der steuerbescheid 2012 lautet gehe ich doch vom letzten jahr aus oder?
                              Was soll das denn jetzt ? Steuern werden natürlich bei der Auszahlung einbehalten, d.h. wenn JETZT ausgezahlt wurde in 2013, wurden auch in 2013 Steuern einbehalten und das steht dann auch so in einer Steuerbescheinigung für 2013 drin und das ist Sache der Einkommensteuererklärung 2013. Wenn die Bank allerdings JETZT eine Steuerbescheinigung für 2012 rausrückt, dann steht da auch Auszahlung 2012 drauf und das ist dann 2012ersache.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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