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Kosten fürs Studium absetzbar?

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    Kosten fürs Studium absetzbar?

    Hallo zusammen,

    ich find trotz langer Recherche und Gespräch mit dem Finanzamt zum Thema Absetzbarkeit der Studienkosten keine wirkliche Klarheit:

    Ich habe von 2005 bis 2008 direkt nach dem Abitur ein Bachelorstudium gemacht und im Anschluss daran von 2008 bis 2011 ein Masterstudium. Während des Studiums habe ich selbstständig für verschiedene Unternehmen gearbeitet und deshalb auch immer eine Steuererklärung eingereicht, meine Studienkosten dort aber noch nicht angegeben, da ich aufgrund einer Kleinunternehmerregelung auch keine Steuern zahlen musste.
    Im letzten Jahr habe ich dann für das Jahr 2011, in dem ich 4 Monate lang Studentin war und anschließend 8 Monate lang fest gearbeitet habe, meine Steuererklärung gemacht und darin die Studienkosten für die letzten 4 Jahre als Werbungskosten angegeben. Das wurde mir so auch vom Finanzamt geraten.
    Dann bekam ich den Steuerbescheid, in dem das auch genau so akzeptiert wurde; ich wurde lediglich gebeten, die Belege noch nachzureichen. Das habe ich dann gemacht und dann einen korrigierten Bescheid bekommen, in dem lediglich die Beträge, die im Jahr 2011 bezahlt wurden, akzeptiert wurden.
    Warum ist das plötzlich so? Hätte ich - obwohl vom Finanzamt anders geraten - doch vier Steuererklärungen für die letzten vier Jahre einreichen müssen und die Kosten nicht in einer Erklärung aufführen dürfen? Könnte ich das nachträglich immer noch machen (jetzt vermutlich nur noch für die letzten drei Jahre)?

    Über jegliche Tipps würde ich mich freuen!
    Vielen Dank und viele Grüße!

    #2
    AW: Kosten fürs Studium absetzbar?

    Hallo,
    das war wohl ein Missverständnis deinerseits.
    Du kannst eine Steuererklärung rückwirkend für 4 Jahre machen, aber jedes Jahr für sich.
    Du kannst die Werbungskosten für das Studium natürlich nur in dem Jahr absetzen, in dem sie enstanden sind.

    Studienkosten 2009 in die Steuererklärung 2009, Kosten 2010 in Erklärung 2010.
    Für 2009 und 2010 kannst du noch eine Erklärung abgeben. 2008 ist vorbei.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kosten fürs Studium absetzbar?

      Hallo FIGUL,

      vielen Dank für deine schnelle Antwort!

      Ich hätte es ansich auch so verstanden, hab mich aber auf die Finanzbeamtin verlassen, die mir sagte, ich könne das für alle Jahre bei der Steuererklärung 2011 eintragen. Das war wohl ein Fehler... :-/

      Ist es denn noch möglich die Steuererklärung für 2010 und 2009 einzureichen, obwohl ich damals schon eine gemacht habe?

      Viele Grüße!

      Kommentar


        #4
        AW: Kosten fürs Studium absetzbar?

        Hallo,
        ja für 2009 und 2010 ist es noch möglich, hatte ich bereits erwähnt

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Kosten fürs Studium absetzbar?

          Wenn die Rechtsbehelfsfrist der Bescheide 2009 und 2010 schon abgelaufen ist - also in der Regel nach einem Monat - dann können diese normalerweise nicht mehr geändert werden.

          Kommentar


            #6
            AW: Kosten fürs Studium absetzbar?

            Hallo,

            @Elefant,

            aus dem ersten Post von fragelster entnehme ich, dass sie nur für 2011 eine Steuererklärung abgegeben hat.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Kosten fürs Studium absetzbar?

              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              aus dem ersten Post von fragelster entnehme ich, dass sie nur für 2011 eine Steuererklärung abgegeben hat.
              Wahrscheinlich hast Du Recht!

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                #8
                AW: Kosten fürs Studium absetzbar?

                Zitat fragelster 15:44 Uhr:
                "Ich hätte es ansich auch so verstanden, hab mich aber auf die Finanzbeamtin verlassen, die mir sagte, ich könne das für alle Jahre bei der Steuererklärung 2011 eintragen. Das war wohl ein Fehler... :-/

                Ist es denn noch möglich die Steuererklärung für 2010 und 2009 einzureichen, obwohl ich damals schon eine gemacht habe?" Zitat Ende!

                Siehe Elefant 17:16 Uhr!
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: Kosten fürs Studium absetzbar?

                  Die *eine* war wohl für 2011. Aber fragelster wirds wahrscheinlich wissen

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kosten fürs Studium absetzbar?

                    Hallo zusammen,
                    tut mir leid, dass ich jetzt erst antworte - ich hatte leider nicht mehr mitbekommen, dass noch weitere Beiträge geschrieben wurden...
                    Ich hatte tatsächlich auch schon für die Jahre 2009 und 2010 eine Steuererklärung eingereicht und die entsprechenden Bescheide erhalten.
                    Meine Bitte, die damaligen Bescheide nochmal zu korrigieren, wurde daher jetzt auch leider abgelehnt...
                    Gibt es eine Möglichkeit, die Bescheide doch noch korrigieren zu lassen? Irgendwelche Ausnahmeregelungen - z.B. weil lange Zeit nicht geklärt war, ob und wie die Studiumskosten abgesetzt werden können?
                    Viele Grüße!
                    Zuletzt geändert von fragelster; 23.06.2013, 01:59.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kosten fürs Studium absetzbar?

                      Hallo,
                      wenn die Bescheide bestandskräftig wurden, "könnten" sie noch aufgrund neuer Tatsachen geändert werden - wenn Dich kein grobes Verschulden trifft.

                      Ich rate Dir zu einer Steuerberatung, wenn es sich denn lohnen sollte.
                      Gruss (S)stiller
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