Hallo zusammen,
ich find trotz langer Recherche und Gespräch mit dem Finanzamt zum Thema Absetzbarkeit der Studienkosten keine wirkliche Klarheit:
Ich habe von 2005 bis 2008 direkt nach dem Abitur ein Bachelorstudium gemacht und im Anschluss daran von 2008 bis 2011 ein Masterstudium. Während des Studiums habe ich selbstständig für verschiedene Unternehmen gearbeitet und deshalb auch immer eine Steuererklärung eingereicht, meine Studienkosten dort aber noch nicht angegeben, da ich aufgrund einer Kleinunternehmerregelung auch keine Steuern zahlen musste.
Im letzten Jahr habe ich dann für das Jahr 2011, in dem ich 4 Monate lang Studentin war und anschließend 8 Monate lang fest gearbeitet habe, meine Steuererklärung gemacht und darin die Studienkosten für die letzten 4 Jahre als Werbungskosten angegeben. Das wurde mir so auch vom Finanzamt geraten.
Dann bekam ich den Steuerbescheid, in dem das auch genau so akzeptiert wurde; ich wurde lediglich gebeten, die Belege noch nachzureichen. Das habe ich dann gemacht und dann einen korrigierten Bescheid bekommen, in dem lediglich die Beträge, die im Jahr 2011 bezahlt wurden, akzeptiert wurden.
Warum ist das plötzlich so? Hätte ich - obwohl vom Finanzamt anders geraten - doch vier Steuererklärungen für die letzten vier Jahre einreichen müssen und die Kosten nicht in einer Erklärung aufführen dürfen? Könnte ich das nachträglich immer noch machen (jetzt vermutlich nur noch für die letzten drei Jahre)?
Über jegliche Tipps würde ich mich freuen!
Vielen Dank und viele Grüße!
ich find trotz langer Recherche und Gespräch mit dem Finanzamt zum Thema Absetzbarkeit der Studienkosten keine wirkliche Klarheit:
Ich habe von 2005 bis 2008 direkt nach dem Abitur ein Bachelorstudium gemacht und im Anschluss daran von 2008 bis 2011 ein Masterstudium. Während des Studiums habe ich selbstständig für verschiedene Unternehmen gearbeitet und deshalb auch immer eine Steuererklärung eingereicht, meine Studienkosten dort aber noch nicht angegeben, da ich aufgrund einer Kleinunternehmerregelung auch keine Steuern zahlen musste.
Im letzten Jahr habe ich dann für das Jahr 2011, in dem ich 4 Monate lang Studentin war und anschließend 8 Monate lang fest gearbeitet habe, meine Steuererklärung gemacht und darin die Studienkosten für die letzten 4 Jahre als Werbungskosten angegeben. Das wurde mir so auch vom Finanzamt geraten.
Dann bekam ich den Steuerbescheid, in dem das auch genau so akzeptiert wurde; ich wurde lediglich gebeten, die Belege noch nachzureichen. Das habe ich dann gemacht und dann einen korrigierten Bescheid bekommen, in dem lediglich die Beträge, die im Jahr 2011 bezahlt wurden, akzeptiert wurden.
Warum ist das plötzlich so? Hätte ich - obwohl vom Finanzamt anders geraten - doch vier Steuererklärungen für die letzten vier Jahre einreichen müssen und die Kosten nicht in einer Erklärung aufführen dürfen? Könnte ich das nachträglich immer noch machen (jetzt vermutlich nur noch für die letzten drei Jahre)?
Über jegliche Tipps würde ich mich freuen!
Vielen Dank und viele Grüße!
Kommentar