Guten Tag, seit 12/2009 bin ich Rentner wegen Schwerbehinderung mit 60 Jahren (Bestandsschutzregelung).
Neben der Rente beziehe ich noch Geld aus der Pensionskasse meines ehemaligen Unternehmens. Für die Steuererklärung des Jahres 2010 wurden für die Rente ein Werbekostenpauschbetrag zu Versorgungsbezügen von 102 .- € und ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 108 € berücksichtigt.
Im Jahr 2011 wurden jedoch nur die Werbungskostenpauschale zu Versorgungsbezügen in Höhe von 102.-€. Nicht berücksichtigt wurde ein Pauschbetrag für die Pensionskassenleistung. Für 2012 wurde wieder, wie 2010, ein Pauschbetrag sowohl von 102 € als auch von 108-€ wieder berücksichtigt . Ich sehe hier keine Logik bei der Berechnung oder?
Neben der Rente beziehe ich noch Geld aus der Pensionskasse meines ehemaligen Unternehmens. Für die Steuererklärung des Jahres 2010 wurden für die Rente ein Werbekostenpauschbetrag zu Versorgungsbezügen von 102 .- € und ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 108 € berücksichtigt.
Im Jahr 2011 wurden jedoch nur die Werbungskostenpauschale zu Versorgungsbezügen in Höhe von 102.-€. Nicht berücksichtigt wurde ein Pauschbetrag für die Pensionskassenleistung. Für 2012 wurde wieder, wie 2010, ein Pauschbetrag sowohl von 102 € als auch von 108-€ wieder berücksichtigt . Ich sehe hier keine Logik bei der Berechnung oder?
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