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Pauschbeträge Rentner

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    Pauschbeträge Rentner

    Guten Tag, seit 12/2009 bin ich Rentner wegen Schwerbehinderung mit 60 Jahren (Bestandsschutzregelung).
    Neben der Rente beziehe ich noch Geld aus der Pensionskasse meines ehemaligen Unternehmens. Für die Steuererklärung des Jahres 2010 wurden für die Rente ein Werbekostenpauschbetrag zu Versorgungsbezügen von 102 .- € und ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 108 € berücksichtigt.
    Im Jahr 2011 wurden jedoch nur die Werbungskostenpauschale zu Versorgungsbezügen in Höhe von 102.-€. Nicht berücksichtigt wurde ein Pauschbetrag für die Pensionskassenleistung. Für 2012 wurde wieder, wie 2010, ein Pauschbetrag sowohl von 102 € als auch von 108-€ wieder berücksichtigt . Ich sehe hier keine Logik bei der Berechnung oder?

    #2
    AW: Pauschbeträge Rentner

    Die 108 € kommen aus den Angaben aus der Anlage N. Was hast Du den da KONKRET eingegeben (die Steuerbeträge sind uninteressant) in welchen Zeilen ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Pauschbeträge Rentner

      Hallo, es wurden Beträge in den Spalten 3,8,25,26 und 29 eingegeben.
      Alle Beträge waren fast in den Jahren 2010,2011 und 2012 identisch und trotzdem hat das Finanzamt nur in den Jahren 2010 und 2012 einen AN Pauschalbetrag in Höhe von 108.- € neben den Werbungskosten für Versorgungsempfänger (102.-€) berücksichtigt. Ich frage mich, warum nicht auch 2011?
      Ist es nun ein Fehler des Finanzamtes oder ist die Berechnung willkürlich?

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        #4
        AW: Pauschbeträge Rentner

        Das ist hier ein öffentliches Forum, bei dem Jeder, WENN er Zeit und Lust hat, etwas mehr oder wenig Sinnvolles postet und die Poster sich gegenseitig befruchten und korrigieren. Ich fände es daher zielführender, wenn Du die genauen Zahlen der Zeilen 3,8, 29 hier posten würdest und nicht per PM an mich. Bitte auch die Zeile 30 ! Denn mit den Zahlen aus der PM und unterstelltem Eintrag von 2005 in Zeile 30 komme ich auch nicht auf Deine Zahlen. Hast Du ggf. auch TATSÄCHLICHE Werbungskosten auf Seite 2 der Anlage N in welcher Höhe ?

        Bisher kann ich daher nur auf § 9a EStG hinweisen (einfach googlen). Interessant ist, dass Dein Arbeitslohn HÖHER ist als Deine Versorgungsbezüge. Unterstellt Du hast KEINE Werbungskosten würdest Du somit für die Versorgungsbezüge 102 EUR Werbungskostenpauschale bekommen und für den darüber hinausgehenden Arbeitslohn 1.000 EUR HÖCHSTENS den gerade genannten darüber hinausgehenden Arbeitslohn.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Pauschbeträge Rentner

          Hallo, vielen Dank für die Infos. Nachfolgend die gewünschten Einträge:
          Zeile 3: 1129.-
          Zeile 8: 1021.-
          Zeile 25: 941.-
          Zeile 26: 118.-
          Zeile 29: 600.-
          Zeile 30: 2009
          Werbekosten: 30.-,also unterhalb Pauschbetrag
          Neben der gesetzl. Rente bekomme ich noch etwas von der Pensionskasse sowie einen Ausgleich des AG für die Kürzungen bei vorzeitigem Ruhestand (Anlage N, Zahlen siehe oben).
          Vielen Dank für die Mühe.

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            #6
            AW: Pauschbeträge Rentner

            Mit Deinen daten komme ich auch auf die Beträge, wenn ich die testweise eingebe mit Elsterformular. Und die Ergebnisse sind m.E. auch korrekt. Was die Vorjahre ggf. falsch gelaufen ist, kann ich nicht sagen.

            Erklärung:

            Der Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 übersteigt die Versorgungsbezüge in Zeile 8 um genau 108 EUR. INSOWEIT liegt somit "normaler" Arbeitslohn vor, für den es auch den "normalen" Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 EUR, aber höchstens den Arbeitslohn, d.h. hier 108 EUR, gibt. § 9a Satz 1 Nr. 1a und Satz 2 EStG.

            Und die 102 EUR sind ganz normal der Pauschbetrag für Versorgungsbezüge, § 9a Satz 1b EStG.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Pauschbeträge Rentner

              Vielen Dank, Piccard 777, Sie haben mich recht verständlich "aufgeklärt".
              Tatsächlich ist die Differenz zwischen den Zeilen 3 und 8 genau der betrag von 108.- €.Im Jahre 2011, der für mich in der Steuererklärung ungünstig war, gab es keine Differenz. Keine Ahnung, warum mal so und warum mal so. Das Finanzamt hat also korrekt gearbeitet, nun werde ich mal bei meinem ehemaligen AG nachfragen, warum in den Jahren unterschiedliche Differenzbeträge in der Lohnsteuerkarte ausgewiesen wurden. Also, nochmals DANKE!!!

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