ich bin polnischer Arbeitnehmer, der in die Arbeit in Deutschland durch eine polnische Firme entsandt wurde. Ich bekomme Kindergeld und ich habe letztens eine Schrift vom BfA zur Pruefung des Kindergeldes erhalten. Ich soll naemlich eine Bescheinigung ueber die Einkommenssteuerpflicht darstellen, nun weiss ich nicht, ob ich uneingeschraenkt oder unbeschraenkt einkommenssteuerpflichtig bin (wo liegt der Unterschied?) Ich bin in Deutschland angemeldet und arbeite hier seit Februar 2012 und nun muss ich eine Bescheinigung vorweisen. Woher nehme ich solch eine Bescheinigung? Soll ich mich an das Finanzamt wenden? Gibt es irgendwelche Drucke, Formulare im Internet? Meinen Sie, dass ich dieses Dokumente ausfuellen soll :
Bescheinigung innerhalb der EU/EWR - Antrag auf Behandlung als unbeschraenkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach &1Abs. 3, & 1a EStG
Wenn ja, dann soll ich diesen Antrag an das Finanzamt stellen oder soll ich das von meinem Arbeitgeber verlangen?
Bescheinigung innerhalb der EU/EWR - Antrag auf Behandlung als unbeschraenkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach &1Abs. 3, & 1a EStG
Wenn ja, dann soll ich diesen Antrag an das Finanzamt stellen oder soll ich das von meinem Arbeitgeber verlangen?
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