Kindergeld

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  • berndvdm
    Neuer Benutzer
    • 13.02.2010
    • 3

    #1

    Kindergeld

    Muss ich das Kindergeld für 2008, welches nicht auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2008 vermerkt ist, da es erst in 2009 ausgezahlt wurde, in der Elster Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2008 eintragen?
  • Petzer
    Neuer Benutzer
    • 04.11.2006
    • 751

    #2
    AW: Kindergeld

    Es ist immer der Anspruch einzutragen, nicht der Zeitpunkt.

    Kommentar

    • Elefant
      Neuer Benutzer
      • 23.05.2008
      • 3132

      #3
      AW: Kindergeld

      >Es ist immer der Anspruch einzutragen, nicht der Zeitpunkt.

      Aber in der Anlage Kind, nicht in der Lohnsteuerbescheinigung, oder?

      Kommentar

      • berndvdm
        Neuer Benutzer
        • 13.02.2010
        • 3

        #4
        AW: Kindergeld

        Danke für die schnelle Rückmeldung!

        Kommentar

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