Ich befinde mich im Zweitstudium und kann somit vorweggenommene Werbungskosten durch Anträge auf Verlustfeststellung geltend machen.
Ich gebe jährlich nur den Antrag auf Verlustfeststellung ab, keine Steuererklärung.
Nun überlege ich, ob ein 450-Euro-Job für mich überhaupt Sinn ergibt. Müssen die Einkünfte aus einem solchen Beschäftigungsverhältnis meinen Werbungskosten gegengerechnet werden?
Oder bleibt ein 450-Euro-Job beim Antrag auf Verlustfeststellung ohne Berücksichtigung?
Viele Grüße
Ich gebe jährlich nur den Antrag auf Verlustfeststellung ab, keine Steuererklärung.
Nun überlege ich, ob ein 450-Euro-Job für mich überhaupt Sinn ergibt. Müssen die Einkünfte aus einem solchen Beschäftigungsverhältnis meinen Werbungskosten gegengerechnet werden?
Oder bleibt ein 450-Euro-Job beim Antrag auf Verlustfeststellung ohne Berücksichtigung?
Viele Grüße
Kommentar