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Zweitstudium - lohnt sich Minijob?

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    Zweitstudium - lohnt sich Minijob?

    Ich befinde mich im Zweitstudium und kann somit vorweggenommene Werbungskosten durch Anträge auf Verlustfeststellung geltend machen.
    Ich gebe jährlich nur den Antrag auf Verlustfeststellung ab, keine Steuererklärung.

    Nun überlege ich, ob ein 450-Euro-Job für mich überhaupt Sinn ergibt. Müssen die Einkünfte aus einem solchen Beschäftigungsverhältnis meinen Werbungskosten gegengerechnet werden?

    Oder bleibt ein 450-Euro-Job beim Antrag auf Verlustfeststellung ohne Berücksichtigung?

    Viele Grüße

    #2
    AW: Zweitstudium - lohnt sich Minijob?

    Hallo,
    Ein Mini-Job oder 450 €-Job wird bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Zweitstudium - lohnt sich Minijob?

      Worauf muss ich dann beim Arbeitsvertrag achten, damit meine Einkünfte daraus bei den Werbungskosten unberücksichtigt bleiben können? (Hab noch nie einen abgeschlossen)

      Einfach, dass der Arbeitgeber pauschal Lohnsteuer abführt?

      Kommentar


        #4
        AW: Zweitstudium - lohnt sich Minijob?

        Hallo,
        schau dir mal diese Links an

        http://www.gruenderblatt.de/arbeitsvertrag-minijob-muster-download-183.htm
        http://www.gruender-mv.de/service/downloads/Muster_Arbeitsvertraege/Arbeitsvertrag_geringfuegig_Beschaeftigte.pdf

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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