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Die Klammer für die Kinder

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    Die Klammer für die Kinder

    Meine Söhne benötigen beide eine Klammer und ich bin mtl. mit 65,-- dabei. Ist das Steuerlich absetzbar und falls ja. Wo muss ich das Eintragen?

    Danke und Grüße
    Marty

    #2
    AW: Die Klammer für die Kinder

    Naja, mit der Lohnsteuerbescheinigung hat das jetzt nix zu tun. Welche Software verwendest Du denn? Hast Du schon mal die Hilfefunktion verwendet? Das Stichwort würde hier

    Außergewöhnliche Belastungen

    heißen.

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      #3
      AW: Die Klammer für die Kinder

      Hallo Taxi,

      und wenn du es wie Elefant schon schrieb dort angibst, muss man beachten, dass dann die zumutbare Belastung geprüft wird und nur der Teil der dann eventuell darüber liegt, wird berücksichtigt.
      Aber am besten du füllst deine Steuererklärung aus, trägst alles ein und die Steuerberechnung wirft dir dann ein Ergebnis aus.

      Tschüß

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        #4
        AW: Die Klammer für die Kinder

        Woraus errechnet sich die zumutbare Belastung?

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          #5
          AW: Die Klammer für die Kinder

          http://de.wikipedia.org/wiki/Außergewöhnliche_Belastung#Zumutbare_Belastung

          Kommentar


            #6
            AW: Die Klammer für die Kinder

            Zitat von Werner Schlegel Beitrag anzeigen
            Woraus errechnet sich die zumutbare Belastung?
            Hallo Werner Schlegel,

            bitte bei Google eingeben:

            Zumutbare Belastung - Steuerberechnungen | Oberfinanzdirektion

            weitere Info:

            steuernetz.de - Die zumutbare Belastung


            gez. Hagen - Gronert

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