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    #16
    AW: Einkommenssteuer

    Zitat von Foki Beitrag anzeigen
    Fehler Name der Ehefrau eingeben und Daten
    So eine Fehlermeldung hab ich noch nie gesehen Selbst wenn man Zusammenveranlagung ankreuzt dann lautet die Fehlermeldung _Hauptvordruck: der Vorname fehlt_

    Bei Angaben zur Ehefrau in Anlage Kind oder Anlage Vorsorgeaufwand ist die Ehefrau im Hauptvordruck rot markiert, aber der Fehlertext weist auf die entsprechende Anlage hin.

    Welche Zeilen und Felder sind bei Dir rot markiert?

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      #17
      AW: Einkommenssteuer

      Vorname

      Geburtsdatum

      und auch Religion...obwohl da keine Religion steht...

      Fehlermeldung heisst

      Hauptvordruck:Es müssen Vorname,Geburtsdatum und Religion eingegeben werden.

      Danke für die Bemühungen...
      Gruß Foki

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        #18
        AW: Einkommenssteuer

        Hallo,

        Ist vielleicht ein Eintrag im Hauptvordruck auf Seite 4 Zeile 94 oder 108


        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #19
          AW: Einkommenssteuer

          Zitat von Foki Beitrag anzeigen
          Fehlermeldung heisst
          Hauptvordruck:Es müssen Vorname,Geburtsdatum und Religion eingegeben werden.

          Nanana, vorhin hieß sie aber noch anders:


          Zitat von Foki Beitrag anzeigen
          Fehler Name der Ehefrau eingeben und Daten

          Die aktuelle Fehlermeldung kann ich jedenfalls nachstellen. Und zwar, indem ich einen Eintrag in Zeile 15 mache. Also: in Zeile 15 klicken, Taste _Entfernen_ drücken.

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            #20
            AW: Einkommenssteuer

            So habe jetzt alles neu eingegeben und alles ohne Datenübernahme.
            Dadurch ist jetzt kein Fehler mehr aufgetreten.Woran es jetzt gelegen hat kann ich leider nicht sagen.
            Danke an alle die versucht haben mir zu helfen.
            Gruß Foki

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              #21
              AW: Einkommenssteuer

              Zitat von Foki Beitrag anzeigen
              So habe jetzt alles neu eingegeben und alles ohne Datenübernahme.
              Dadurch ist jetzt kein Fehler mehr aufgetreten.Woran es jetzt gelegen hat kann ich leider nicht sagen.
              Danke an alle die versucht haben mir zu helfen.
              Gruß Foki

              Hallo Foki,

              ~ ~ ich freue mich über Ihren Erfolg. Vielleicht gibt es irgendwelche
              Eintragungen in den vorherigen Formularen, welche mit der Datenübernahme
              die Ursache für die Fehlermeldung waren.

              gez. Hagen - Gronert

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                #22
                AW: Einkommenssteuer

                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.

                Kommentar


                  #23
                  Einkommenssteuererklärung ELSTER

                  Hallo,

                  habe ein Problem beim Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung in ELSTER; Anlage N Zeile 8 fordert die steuerbegünstigten Versorgungsbezüge. Die Zahl 0 wird nicht akzeptiert.
                  Was muss ich denn eintragen ?

                  Vielen Dank

                  (PS: Bin neu, hoffentlich habe ich das richtig gepostet)

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Einkommenssteuererklärung ELSTER

                    Hast Du denn in den Zeilen 29ff unsinnige Beträge stehen? Dann lass diese weg.



                    Zitat von ipod88 Beitrag anzeigen
                    (PS: Bin neu, hoffentlich habe ich das richtig gepostet)
                    Hier sind wir im Unterforum Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn). Arbeitgeber haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aber mindestens am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt zu übersenden. Einen Abdruck der übermittelten Daten erhält der Arbeitnehmer, der die Zahlen braucht, um seine Steuererklärung erstellen zu können.

                    Sollten also bei der Erstellung oder Übermittlung der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Probleme auftauchen, dann können diese hier gepostet werden.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Einkommenssteuer

                      Wenn man keine Versorgungsbezüge hat nichts eintragen, auch keine 0. Wenn trotzdem ein Hinweis kommt kann es sein, dass auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in einem anderen Bereich ein Wert eingetragen wurde, der Versorogungsbezüge voraussetzt. Dieser Wert muss gelöscht werden.

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Einkommenssteuererklärung ELSTER

                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Hast Du denn in den Zeilen 29ff unsinnige Beträge stehen? Dann lass diese weg.





                        Hier sind wir im Unterforum Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn). Arbeitgeber haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aber mindestens am Jahresende eine Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt zu übersenden. Einen Abdruck der übermittelten Daten erhält der Arbeitnehmer, der die Zahlen braucht, um seine Steuererklärung erstellen zu können.

                        Sollten also bei der Erstellung oder Übermittlung der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Probleme auftauchen, dann können diese hier gepostet werden.

                        Hallo,

                        nein, Zeilen 29ff sind komplett frei.

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                          #27
                          AW: Einkommenssteuer

                          Zitat von korsika Beitrag anzeigen
                          Wenn man keine Versorgungsbezüge hat nichts eintragen, auch keine 0. Wenn trotzdem ein Hinweis kommt kann es sein, dass auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in einem anderen Bereich ein Wert eingetragen wurde, der Versorogungsbezüge voraussetzt. Dieser Wert muss gelöscht werden.

                          Ich habe nichts eingetragen. Dann kommt allerdings diese Fehlermeldung: "Es wurde eine eTIN lt. Lohnsteuerbescheinigung angegeben, jedoch wurde kein Bruttoarbeitslohn (Stkl. 1-5) erklärt. Ggf. ist der Bruttoarbeitslohn mit dem Wert 0 zu erklären (Steuerpfl./ Ehemann)."

                          Und wenn ich "0" einfüge, kommt eine erneute Fehlermeldung: "Der Wert 0 ist nicht zulässig!"

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                            #28
                            AW: Einkommenssteuer

                            Ich denke, dass das Problem am schnellsten gelöst ist, wenn Sie einfach die Zeilen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Elsterformular mitteilen, in denen Sie Einträge gemacht haben. Auch der Wert 0 ist ein Eintrag.

                            Wenn Sie eine eTin eingegeben haben, aber keinen Bruttoarbeitslohn - brauchen Sie dann die elektronische Lohnsteuerbescheinigung überhaupt und warum? Ggf. löschen.
                            Zuletzt geändert von ; 27.10.2013, 18:00.

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                              #29
                              AW: Einkommenssteuer

                              Zitat von korsika Beitrag anzeigen
                              Ich denke, dass das Problem am schnellsten gelöst ist, wenn Sie einfach die Zeilen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Elsterformular mitteilen, in denen Sie Einträge gemacht haben. Auch der Wert 0 ist ein Eintrag.

                              Wenn Sie eine eTin eingegeben haben, aber keinen Bruttoarbeitslohn - brauchen Sie dann die elektronische Lohnsteuerbescheinigung überhaupt und warum? Ggf. löschen.
                              Ich kann die Steuererklärung nicht abschließen, ohne vorher alle Fehler beseitigt zu haben. Der Wert 0 wird nicht akzeptiert.

                              Ich habe einen Bruttoarbeitslohn angegeben.

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                                #30
                                AW: Einkommenssteuer

                                Zitat von ipod88 Beitrag anzeigen
                                Ich habe einen Bruttoarbeitslohn angegeben.
                                Dann musst Du auf alle Fälle auch die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag eingeben, notfalls mit Null. Solltest Du Mitglied einer Vereinigung sein, die ihre Mitgliedsbeiträge über den Lohnabzug bezahlen lässt, dann musst Du auch die Kirchensteuer ausfüllen, evtl. ebenfalls mit Null.

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